aktualisiert am Dienstag, 17. April 2007

 

 

 

Start der Testphase

der neuen

elektronischen Gesundheitskarte

hat begonnen

Informationen zum Thema Testphase

der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung unseres Gesundheitswesens und stärkt die Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Sie ermöglicht in ihren einzelnen Ausbaustufen den Versicherten, ihre persönlichen Gesundheitsdaten Ärzten oder Apothekern zur Verfügung zu stellen.

Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen und 80 Millionen Menschen mit personalisierten Karten auszustatten, kann aufgrund der Komplexität der Anforderungen nur schrittweise gelingen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt deshalb in mehreren Stufen:

  • Die elektronische Gesundheitskarte wird zunächst unter Laborbedingungen und anschließend in ausgewählten Testregionen erprobt, bevor schrittweise die flächendeckende Ausgabe der neuen Karte erfolgt.
  • Die einzelnen Funktionen und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte werden nach und nach aufgebaut und eingeführt.

Die elektronische Gesundheitskarte - Teil einer komplexen Infrastruktur

Die elektronische Gesundheitskarte selbst ist nur ein kleiner Teil der komplexen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastrukturen, die für die neuen Anwendungen im Gesundheitssystem gebraucht werden. Um die Karte mit all ihren Funktionen flächendeckend einführen zu können, müssen deshalb auch alle anderen Komponenten und Anwendungen gründlichen Tests unterzogen werden. Geprüft und erprobt wird also nicht allein die elektronische Gesundheitskarte, sondern auch der elektronische Heilberufeausweis, der zum Beispiel Ärzte und Apotheker zum Zugriff auf medizinische Daten berechtigt. Getestet wird auch die notwendige IT-Infrastruktur mit ihren Komponenten, wie zum Beispiel die Kartenlesegeräte für die Nutzung der Gesundheitskarte und Heilberufsausweise. Weitere Anwendungen, wie elektronisches Rezept, Arzneimittel-Dokumentation und Notfalldatensatz und die erforderlichen Dienste für deren Betrieb kommen schrittweise hinzu.

 

Die elektronische Gesundheitskarte in der Testphase: die wichtigsten Ziele

  • Nachweis der Funktionalität, Interoperabilität, Stabilität und Sicherheit im Labor, im Anwendungstest und im Feldtest unter Alltagsbedingungen. In allen Tests muss das Gesamtsystem technisch zuverlässig und sicher sein. Der Datenschutz hat höchste Priorität.
  • Auswirkungen der elektronischen Gesundheitskarte auf die Organisation, wie zum Beispiel Ablaufprozesse und Datenlage. Die in Anwendungs- und Feldtests gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen die Optimierung des Betriebes und der Schulungsmaßnahmen.
  • Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte bei Versicherten und Leistungserbringern.

Die Rahmenbedingungen für die Testmaßnahmen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Rahmen für die Durchführung der Testphase in der "Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" festgelegt, die am 9. November 2005 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt unter anderem, dass die Testphase hinsichtlich des zu testenden Funktionsumfangs in einzelnen Abschnitten und hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Versicherten in einzelnen Stufen durchzuführen ist.

Die Teststufen

Zunächst werden Tests unter Laborbedingungen mit Testdaten im Labor der gematik durchgeführt (Labortest). Im Mittelpunkt steht die Erprobung der Komponenten, zum Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte und Kartenlesegeräte. Im Labor werden diese Komponenten u. a. auf ihre Funktionen und ihre technischen Eigenschaften getestet. Neben diesen Komponententests werden auch so genannte Integrationstests durchgeführt. Untersucht wird dabei die technische Vereinbarkeit beziehungsweise das Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten im Gesamtsystem untereinander. In einem weiteren Schritt geht es um den Nachweis, dass die Komponenten den hohen Datenschutzanforderungen genügen.
 
Um die grundsätzliche Praxistauglichkeit des gesamten Systems zu prüfen, werden in einem nächsten Schritt praktische Anwendertests durch Fachanwender, zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und weitere Anwender zentral in der gematik sowie gegebenenfalls in einer kontrollierten Umgebung in den Testregionen mit Testdaten durchgeführt.

Die Laborphase ist ein fortlaufender Prozess, in dem nach den Grundfunktionen der elektronischen Gesundheitskarte auch die weiteren Anwendungen unter Laborbedingungen mit Testdaten erprobt werden.

Nach der erfolgreichen Überprüfung der elektronischen Gesundheitskarte im Labor sollen in acht Testregionen Feldtests, das heißt Tests unter realen Einsatzbedingungen und mit Echtdaten durchgeführt werden. Bei diesen Tests wirken bis zu 10.000 Versicherte und die für deren Gesundheitsversorgung zuständigen Kostenträger (Krankenkassen) und Leistungserbringer (Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser) mit.


 In der vierten Stufe werden die Feldtests mit bis zu 10.000 Versicherten in ausgewählten Testregionen auf bis zu 100.000 Versicherte und die für deren Gesundheitsversorgung zuständigen Kostenträger und Leistungserbringer erweitert. Die übrigen Tests der dritten Stufe werden fortgeführt.
Die 100.000er-Tests bilden den Startpunkt für die bundesweite Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten.

 

Die Teststufen der elektronischen Gesundheitskarte:

Labortests

  • Stufe 1: Tests im zentralen Testlabor
  • Stufe 2: praktische Anwendertests / Testdaten in Musterumgebung

Feldtests

  • Stufe 3: 10.000er-Tests in Testregionen unter Verwendung von Echtdaten
  • Stufe 4: 100.000er-Tests in Testregionen unter Verwendung von Echtdaten


Start der Testphase der elektronischen Gesundheitskarte

Am 15. Dezember 2005 hat die Testphase mit der Eröffnung des Testlabors bei der gematik begonnen. Mit einhelliger Zustimmung der Länder hat das Bundesministerium für Gesundheit entschieden, dass in insgesamt acht Regionen Tests mit bis zu 10.000 Versicherten durchgeführt werden sollen. Um die organisatorische Durchführung der Testphase zu erleichtern, soll die Einbeziehung der Testregionen zeitversetzt erfolgen. Die beteiligten Regionen und ihre Länder sind:

  • Bochum-Essen (Nordrhein-Westfalen)
  • Bremen (Bremen)
  • Flensburg (Schleswig-Holstein)
  • Heilbronn (Baden-Württemberg)
  • Ingolstadt (Bayern)
  • Löbau-Zittau (Sachsen)
  • Trier (Rheinland-Pfalz)
  • Wolfsburg (Niedersachsen)

Die gematik schließt mit den Testregionen Verträge zur Durchführung der Tests ab. Nach Vertragsabschluss mit der gematik beginnen in den Testregionen die Vorbereitungen zum Start der 10.000er-Tests. Die Einzelheiten zu Ablauf und Durchführung der Testphase werden in einem Test- und Migrationskonzept geregelt, das von der gematik im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet wird.

  Quelle : http://www.die-gesundheitskarte.de/gesundheitskarte_aktuell/testphase/index.html

 

 

 
 

Die wichtigsten

Punkte der

 Gesundheitsreform

Regierung und Opposition haben die letzten Streitpunkte einer gemeinsam getragenen Gesundheitsreform für 2004 ausgeräumt. Für Versicherte ergeben sich tief greifende Veränderungen, die SPIEGEL ONLINE dokumentiert.

Beitragssätze

Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Kassen von heute 14,3 Prozent soll 2004 auf 13,6 Prozent sinken. Die Verringerung geht nominell 2005 weiter auf 12,95 Prozent und 2006 auf 12,15 Prozent. Dies ist aber nur der wie bisher von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte (paritätisch) finanzierte Beitrag. Auf den Arbeitnehmer kommen weitere Kosten durch Leistungsstreichungen zu: Ab 2005 muss er den Zahnersatz und ab 2006 auch das Krankengeld allein absichern.

Eigenbeteiligung

Ab 2005 soll der Zahnersatz keine normale Kassenleistung mehr sein. Versicherte sollen für etwa sechs Euro eine Zusatzversicherung bei ihrer Kasse abschließen können. Sie dürfen die Sonderpolice aber auch bei einer Privatversicherung abschließen. Diese dürfte allerdings für viele teurer werden. Es gibt kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung.

Ab 1. Januar 2006 wird das Krankengeld allein vom Arbeitnehmer abgesichert. Dafür soll er über den vom Arbeitgeber mitfinanzierten Beitrag hinaus 0,5 Prozentpunkte Sonderbeitrag allein leisten. Grundsätzlich sollen Patienten bei allen Leistungen zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Bei ärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Beim Krankenhausaufenthalt zahlen Patienten zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu. Für alle Versicherten gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von einem Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arme gilt eine Härtefallregel, die die Zuzahlung begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von allen Zuzahlungen befreit. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nur noch in sehr engen Grenzen erstattet. Brillen müssen selbst finanziert werden. Nur noch Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Versicherte werden erstattet. Fahrtkosten zur ambulanten Versorgung werden mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erstattet. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden eingeschränkt und müssen zu 50 Prozent selbst bezahlt werden. Leistungen wie Entbindungs- und Sterbegeld entfallen.

Einzelheiten der Gesundheitsreform vereinbart

Ulla Schmidt (li.) und Horst SeehoferUlla Schmidt und Horst Seehofer haben sich auf einen Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform verständigt. Auch bei Zahnersatz und Krankengeld haben sie sich geeinigt.

Foto: AP

Der Weg für die Gesundheitsreform 2004 ist frei. Nach zwölfstündigen Verhandlungen legten Rot-Grün und die Union am frühen Freitagmorgen ihren Streit über die Einzelheiten des Projekts bei.

Sozialministerin Ulla Schmidt und Unions-Unterhändler Horst Seehofer gaben gemeinsam Details der vereinbarten Lösung bekannt. Demnach bleibt es dabei, dass ab 2005 eine Zusatzversicherung für Zahnersatz fällig wird.

 

Festbeträge bei Zahnzusatzversicherung

Überraschend wurde der Termin für die Sonderversicherung des Krankengelds von 2007 auf 2006 vorgezogen. «Wir haben alle Fragen gelöst und die Eckpunkte eins zu eins umgesetzt», sagte Ministerin Schmidt. Auch Seehofer war mit dem Erreichten zufrieden: «Das Werk ist vollendet.»

Nach Angaben der Verhandlungsführer fand die Konsensrunde nach langer Debatte einen Kompromiss, wie die Zahnzusatzversicherung umgesetzt wird. Diese soll zu einem festen Euro-Betrag - also unabhängig vom Einkommen - bei den gesetzlichen Kassen abgeschlossen werden können.

 

Familien bleiben

kostenlos mitversichert

Dabei gelte die beitragsfreie Familienmitversicherung, betonte Schmidt. Den Preis müssten die Spitzenverbände der Krankenkassen noch festlegen. Wer möchte, kann die Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen, die ähnliche Leistungen wie die gesetzliche zu eigenen Bedingungen anbieten darf.

Seehofer sagte, es habe sich gezeigt, dass Elemente der privaten und der gesetzlichen Versicherung nur schwer vereinbar seien. Der Kompromiss sei die einzige gangbare Lösung. Sie weicht nach Einschätzung von Beobachtern nur geringfügig vom ursprünglichen Vorschlag aus Schmidts Ministerium ab, den die CDU strikt abgelehnt hatte.

 

Zuzahlungsregeln

für Heilmittel gemildert

Mehrere CDU-Politiker hatten daher gedroht, die Verhandlungen abzubrechen. Seehofer betonte daher, die nun gefundene Lösung trügen auch seine Unionskollegen mit. Zudem sei sie mit CDU-Chefin Angela Merkel und Bundeskanzler Gerhard Schröder abgestimmt.

Die Konsensrunde vereinbarte nach Angaben der beiden Chef-Unterhändler noch einige weitere Änderungen an den bisher bekannten Plänen. So seien die Zuzahlungsregeln für Heilmittel so korrigiert worden, dass Patienten nicht zu stark belastet würden.

 

Kassenbeitrag soll 2004

auf 13,6 Prozent sinken

Das Vorziehen des «Sonderbeitrags» der Kassenmitglieder für die Versicherung des Krankengelds auf 2006 begründete Schmidt damit, dass die Lohnnebenkosten möglichst bald sinken müssten. Der Kassenbeitrag soll nach Angaben der beiden Verhandlungsführer 2004 wie vorgesehen von derzeit 14,3 auf 13,6 Prozent sinken.

Mit der Streichung des Zahnersatzes und des Krankengelds aus dem Kassenkatalog sollten 2006 12,15 Prozent «allgemeiner Beitragssatz» erreicht werden, hob Schmidt hervor. Das ist der Satz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen.

 

Schmidt:

Zuzahlungen sind verkraftbar

Für Arbeitnehmer kommen aber 0,5 Beitragssatzpunkte für das Krankengeld und ein Euro-Betrag für den Zahnersatz hinzu, die sie alleine zahlen müssen. Schmidt und Seehofer lobten das Reformwerk erneut als sozial ausgewogen.

Die Zuzahlungen von in der Regel zehn Euro beim Arzt und in der Apotheke seien verkraftbar, betonte die Ministerin. Seehofer sagte, auch Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker und Pharmaindustrie würden für Sparbeiträge in Milliardenhöhe herangezogen.

 

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Reform soll nun kommende Woche mit den Parteigremien und den Fraktionen abgestimmt werden. Am 11. September könnte der Bundestag erstmals die Vorlage debattieren; wenn der ehrgeizige Zeitplan eingehalten wird, wäre die abschließende Beratung im Bundesrat schon am 26. September. (nz)

 

Krankenkassen

kritisieren Gesundheitsreform

Eckart Fiedler

Foto: Barmer

Die Barmer Ersatzkasse kritisiert, dass die geplante Gesundheitsreform vor allem die Versicherten belaste. Auch die privaten Kassen sind unzufrieden.

 

Vertreter gesetzlicher und privater Krankenkassen haben den von Regierung und Opposition erarbeiteten Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform kritisiert. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Eckart Fiedler, sagte am Freitag im Deutschlandfunk, die geplante Reform gehe allein zu Lasten der Versicherten. Diese müssten acht Milliarden der insgesamt neun Milliarden Euro an geplanten Einsparungen aufbringen. Die restliche Milliarde trage die Pharmaindustrie bei.

Die Reform sei nicht «das Gelbe vom Ei», allerdings «besser als nichts», sagte Fiedler. Er gehe davon aus, dass mit der Reform die Beitragssätze nicht dauerhaft stabil gehalten werden könnte, warnte er. Ab 2006/2007 ist sicherlich wieder Druck da.«

 

Barmer will Beiträge

erst ab Mitte 2004 senken

Mit Beitragssenkungen werde sich die Barmer erst Mitte nächsten Jahres befassen, kündigte Fiedler an. Er rechtfertigte die Verzögerung damit, dass die Entlastung durch die erste Stufe der Tabaksteuererhöhung auch erst im Mai wirksam werde.

Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenkassen, Volker Leienbach, äußerte Kritik an dem Kompromiss zum Zahnersatz.

 

Private Kassen

kritisieren

Quersubventionierung

Dass Versicherte selbst wählen könnten, ob sie die Zusatzpolice bei gesetzlichen oder privaten Kassen abschlössen, sei eine «falsche Weichenstellung», monierte er im Deutschlandradio Berlin. Ein fairer Wettbewerb werde dadurch verhindert.

Bei den derzeitigen Konditionen sei nicht mehr garantiert, dass die privaten Kassen ihre Zahnersatz-Versicherung für Erwachsene wie geplant für 7,50 Euro monatlich anbieten könnten, sagte Leienbach. Denn die privaten Versicherer müssten ihre Tarife der Ausgabenentwicklung anpassen, während die GKV ihren Versicherten mit Hilfe von Quersubventionierung «die Absicherung des Zahnersatzes zum Dumpingpreis» anbieten könnten. (nz)