aktualisiert am Dienstag, 17. April 2007

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Start der Testphaseder neuenelektronischen Gesundheitskartehat begonnenInformationen zum Thema Testphaseder elektronischen GesundheitskarteDie elektronische Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung unseres Gesundheitswesens und stärkt die Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Sie ermöglicht in ihren einzelnen Ausbaustufen den Versicherten, ihre persönlichen Gesundheitsdaten Ärzten oder Apothekern zur Verfügung zu stellen. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen und 80 Millionen Menschen mit personalisierten Karten auszustatten, kann aufgrund der Komplexität der Anforderungen nur schrittweise gelingen. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt deshalb in mehreren Stufen:
Die elektronische Gesundheitskarte - Teil einer komplexen Infrastruktur
Die
elektronische Gesundheitskarte selbst ist nur ein kleiner Teil der
komplexen Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastrukturen,
die für die neuen Anwendungen im Gesundheitssystem gebraucht werden. Um
die Karte mit all ihren Funktionen flächendeckend einführen zu können,
müssen deshalb auch alle anderen Komponenten und Anwendungen gründlichen
Tests unterzogen werden. Geprüft und erprobt wird also nicht allein die
elektronische Gesundheitskarte, sondern auch der elektronische
Heilberufeausweis, der zum Beispiel Ärzte und Apotheker zum Zugriff auf
medizinische Daten berechtigt. Getestet wird auch die notwendige
IT-Infrastruktur mit ihren Komponenten, wie zum Beispiel die
Kartenlesegeräte für die Nutzung der Gesundheitskarte und
Heilberufsausweise. Weitere Anwendungen, wie elektronisches Rezept,
Arzneimittel-Dokumentation und Notfalldatensatz und die erforderlichen
Dienste für deren Betrieb kommen schrittweise hinzu. Die elektronische Gesundheitskarte in der Testphase: die wichtigsten Ziele
Die Rahmenbedingungen für die TestmaßnahmenDas Bundesministerium für Gesundheit hat den Rahmen für die Durchführung der Testphase in der "Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" festgelegt, die am 9. November 2005 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt unter anderem, dass die Testphase hinsichtlich des zu testenden Funktionsumfangs in einzelnen Abschnitten und hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Versicherten in einzelnen Stufen durchzuführen ist. Die Teststufen
Zunächst
werden Tests unter Laborbedingungen mit Testdaten im Labor der gematik
durchgeführt (Labortest). Im Mittelpunkt steht die Erprobung der
Komponenten, zum Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte und
Kartenlesegeräte. Im Labor werden diese Komponenten u. a. auf ihre
Funktionen und ihre technischen Eigenschaften getestet. Neben diesen
Komponententests werden auch so genannte Integrationstests durchgeführt.
Untersucht wird dabei die technische Vereinbarkeit beziehungsweise das
Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten im Gesamtsystem untereinander.
In einem weiteren Schritt geht es um den Nachweis, dass die Komponenten
den hohen Datenschutzanforderungen genügen. Die Laborphase ist ein fortlaufender Prozess, in dem nach den Grundfunktionen der elektronischen Gesundheitskarte auch die weiteren Anwendungen unter Laborbedingungen mit Testdaten erprobt werden. Nach der erfolgreichen Überprüfung der elektronischen Gesundheitskarte im Labor sollen in acht Testregionen Feldtests, das heißt Tests unter realen Einsatzbedingungen und mit Echtdaten durchgeführt werden. Bei diesen Tests wirken bis zu 10.000 Versicherte und die für deren Gesundheitsversorgung zuständigen Kostenträger (Krankenkassen) und Leistungserbringer (Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser) mit.
Die Teststufen der elektronischen Gesundheitskarte:Labortests
Feldtests
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Die wichtigsten Punkte der
Gesundheitsreform
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Kassen von heute 14,3 Prozent soll 2004 auf 13,6 Prozent sinken. Die Verringerung geht nominell 2005 weiter auf 12,95 Prozent und 2006 auf 12,15 Prozent. Dies ist aber nur der wie bisher von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte (paritätisch) finanzierte Beitrag. Auf den Arbeitnehmer kommen weitere Kosten durch Leistungsstreichungen zu: Ab 2005 muss er den Zahnersatz und ab 2006 auch das Krankengeld allein absichern. Eigenbeteiligung Ab 2005 soll der Zahnersatz keine normale Kassenleistung mehr sein. Versicherte sollen für etwa sechs Euro eine Zusatzversicherung bei ihrer Kasse abschließen können. Sie dürfen die Sonderpolice aber auch bei einer Privatversicherung abschließen. Diese dürfte allerdings für viele teurer werden. Es gibt kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 1. Januar 2006 wird das Krankengeld allein vom Arbeitnehmer abgesichert. Dafür soll er über den vom Arbeitgeber mitfinanzierten Beitrag hinaus 0,5 Prozentpunkte Sonderbeitrag allein leisten. Grundsätzlich sollen Patienten bei allen Leistungen zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Bei ärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig. Beim Krankenhausaufenthalt zahlen Patienten zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr zu. Für alle Versicherten gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von einem Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arme gilt eine Härtefallregel, die die Zuzahlung begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von allen Zuzahlungen befreit. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nur noch in sehr engen Grenzen erstattet. Brillen müssen selbst finanziert werden. Nur noch Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Versicherte werden erstattet. Fahrtkosten zur ambulanten Versorgung werden mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erstattet. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden eingeschränkt und müssen zu 50 Prozent selbst bezahlt werden. Leistungen wie Entbindungs- und Sterbegeld entfallen. Einzelheiten der Gesundheitsreform vereinbart
Krankenkassen kritisieren Gesundheitsreform
Die Barmer Ersatzkasse kritisiert, dass die geplante Gesundheitsreform vor allem die Versicherten belaste. Auch die privaten Kassen sind unzufrieden.
Vertreter gesetzlicher und privater Krankenkassen haben den von Regierung und Opposition erarbeiteten Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform kritisiert. Der Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Eckart Fiedler, sagte am Freitag im Deutschlandfunk, die geplante Reform gehe allein zu Lasten der Versicherten. Diese müssten acht Milliarden der insgesamt neun Milliarden Euro an geplanten Einsparungen aufbringen. Die restliche Milliarde trage die Pharmaindustrie bei. Die Reform sei nicht «das Gelbe vom Ei», allerdings «besser als nichts», sagte Fiedler. Er gehe davon aus, dass mit der Reform die Beitragssätze nicht dauerhaft stabil gehalten werden könnte, warnte er. Ab 2006/2007 ist sicherlich wieder Druck da.«
Barmer will Beiträge erst ab Mitte 2004 senken
Mit Beitragssenkungen werde sich die
Barmer erst Mitte nächsten Jahres befassen, kündigte Fiedler an. Er
rechtfertigte die Verzögerung damit, dass die Entlastung durch die erste
Stufe der Tabaksteuererhöhung auch erst im Mai wirksam werde.
Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenkassen,
Volker Leienbach, äußerte Kritik an dem Kompromiss zum Zahnersatz.
Private Kassen kritisieren Quersubventionierung
Dass Versicherte selbst wählen könnten,
ob sie die Zusatzpolice bei gesetzlichen oder privaten Kassen abschlössen,
sei eine «falsche Weichenstellung», monierte er im Deutschlandradio Berlin.
Ein fairer Wettbewerb werde dadurch verhindert.
Bei den derzeitigen Konditionen sei nicht mehr
garantiert, dass die privaten Kassen ihre Zahnersatz-Versicherung für
Erwachsene wie geplant für 7,50 Euro monatlich anbieten könnten, sagte
Leienbach. Denn die privaten Versicherer müssten ihre Tarife der
Ausgabenentwicklung anpassen, während die GKV ihren Versicherten mit Hilfe
von Quersubventionierung «die Absicherung des Zahnersatzes zum Dumpingpreis»
anbieten könnten. (nz)
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