Gesetzliche Neuregelungenzum 1. Januar 2008GesundheitMedizinische Vorsorge
Gleichbehandlung in der privaten Krankenversicherung
Arbeit und SozialesPersönliches Budget für Menschen mit Behinderung
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Rechte behinderter Menschenwerden weltweit gestärkt –UN-Generalversammlung verabschiedet Konvention
Zur Verabschiedung einer Konvention über die Rechte behinderter
Menschen durch die Vereinten Nationen am gestrigen Mittwoch in New York
erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
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Stiprinamos neįgaliųjų žmonių teisės - Jungtinių Tautų Generalinės Asamblėjos priimta Konvencija
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Ad Hoc
Committee on a Comprehensive and Integral
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Ausbildungs- undBeschäftigungschancen"Schwerbehinderter "Menschen erhöhen
Mit einem neuen Gesetz soll die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbessert werden. Die Kündigung Schwerbehinderter Menschen soll möglichst verhindert werden. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am 31. März 2004 eine Einigung zum Gesetz der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erzielt. Ziel des Gesetzes ist es, dass möglichst
alle behinderten und schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz
erhalten. Dafür sollen die wohnortnahen berufsvorbereitenden Angebote für
schwerbehinderte, geistig behinderte, lernbehinderte und seelisch behinderte
Jugendliche ausgebaut werden. Ausbildende Arbeitgeber, die über mindestens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Ausbildungsplätze mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen. Um damit verbundene finanzielle Belastungen zu verringern, können Arbeitgeber Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Ausbildung erhalten. Darüber hinaus sollen betriebliche und überbetriebliche Ausbildung stärker verzahnt werden. Dadurch sollen behinderte Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, schon innerhalb dieser zeitweise in den Betrieb oder die Dienststelle integriert werden. Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird verbessert Um Einstellungshindernisse bei den Arbeitgebern zu beseitigen, sollen den Arbeitgebern entsprechende Ansprechpartner bei den Integrationsämtern zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört auch, dass die Integrationsfachdienste mögliche Förderleistungen aller Leistungsträger für die Arbeitgeber klären. Die Beschäftigung wird durch Ausbau von Prävention gesichert Betriebliche Integrationsvereinbarungen sollen Angaben zur bevorzugten Besetzung von Stellen mit schwerbehinderten Menschen, zur Ausbildung behinderter Jugendlicher sowie Angaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Frauen enthalten. Bei gesundheitlichen Störungen ist vorgesehen, dass mit Zustimmung des betroffenen behinderten Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten (Arbeitgeber, betriebliche Interessenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsame Servicestelle sowie Werks- oder Betriebsarzt) erfolgen soll, um kurzfristig Beschäftigungshindernisse zu überwinden oder den Arbeitsplatz zu erhalten. Der Übergang behinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll verstärkt gefördert werden. Dafür sollen ehemalige Werkstattbeschäftigte grundsätzlich mehrfach auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden. Im Falle einer endgültigen Übernahme werden diese Arbeitnehmer bereits rückwirkend - auch für die Zeit der Erprobung - auf Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers angerechnet.
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