aktualisiert am Freitag, 04. Januar 2008

 

 

Gesetzliche Neuregelungen

zum 1. Januar 2008

Gesundheit

Medizinische Vorsorge

 
Am 1. Januar 2008 wird ein weiteres Element der Gesundheitsreform wirksam: die Chroniker-Richtlinie. Sie soll die Bereitschaft der gesetzlich Versicherten erhöhen, Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen.
 
Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1 statt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen zumindest hat beraten lassen.
 
Die Beratung kann von jedem Arzt vorgenommen werden, der auch berechtigt ist, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Die Versicherten können sich auf der Grundlage der Beratung entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen wollen.
 
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt, soll in Zukunft aber auf weitere Vorsorgeuntersuchungen ausgedehnt werden. Sie gilt für alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem
1. April 1962 geboren wurden.
 
Die Krankenkassen stellen ein Bonusheft zur Verfügung, mit dem die regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden kann.
 

Weitere Informationen: Gemeinsamer Bundesausschuss

 

Gleichbehandlung in der privaten Krankenversicherung

 
Private Krankenversicherungen dürfen ab dem 22. Dezember 2007 keine Tarife mehr anbieten, bei denen nur die Gruppe der weiblichen Versicherten die Kosten für Schwangerschaften und Entbindungen trägt. Bereits laufende Verträge können die Versicherungen zum 1. Januar 2008 so ändern, dass diese Kosten auch aus den Beiträgen der männlichen Versicherten finanziert werden.

 

Arbeit und Soziales

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

 
Mit dem Persönlichen Budgets haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform.
 
Das Persönliche Budget gibt Leistungsempfängern die Wahlfreiheit: auf Antrag bei den Rehabilitationsträgern können sie künftig zwischen einer Geldleistung oder einem Gutschein wählen. Diese treten an die Stelle der bisherigen Sachleistungen. Betroffene können damit ihre erforderlichen Aufwendungen selbst bezahlen.
 
Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für alle notwendigen Leistungen zur Verfügung. Es kann sich dabei beispielsweise um Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder Kraftfahrzeughilfe handeln. Ebenfalls abgedeckt werden: Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung bei behinderten Kindern sowie Hilfen zum selbst bestimmten Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten. Darüber hinaus können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen mit dem Persönlichen Budget bestritten werden.
 

Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

 

   
 

Rechte behinderter Menschen

werden weltweit gestärkt –

UN-Generalversammlung verabschiedet Konvention

Zur Verabschiedung einer Konvention über die Rechte behinderter Menschen durch die Vereinten Nationen am gestrigen Mittwoch in New York erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Am gestrigen Mittwoch, 13. Dezember 2007, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Deutschland hat sich von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen aktiv an den Verhandlungen beteiligt und die Verhandlungsposition der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Ein Schwerpunkt war dabei das Anliegen, besonders auch Frauen mit Behinderungen in der Konvention zu berücksichtigen. Damit hat sich Deutschland innerhalb der Staatengemeinschaft Anerkennung erworben.

Mit der Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen soll weltweit die Chancengleichheit behinderter Menschen gefördert und ihre Diskriminierung unterbunden werden. Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt. Behinderung wird in der Konvention nicht nur im Kontext von Prävention, Rehabilitation und sozialer Sicherheit gesehen. In erster Linie macht die Konvention deutlich, dass die Menschenrechte nicht teilbar sind. Das Recht auf Leben und Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben spiegeln sich daher in der Konvention genauso wider wie Regelungen zur Chancengleichheit und Barrierefreiheit.

Weltweit gibt es über 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zum Vergleich: Die Europäische Union hat insgesamt 461 Millionen Einwohner. Behinderte Menschen repräsentieren einen großen Teil der Weltbevölkerung. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu leistet die Konvention ein wichtigen Beitrag.

Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Rubrik "Teilhabe behinderter Menschen" unter "Internationales". Den Konventionstext finden Sie auf der Internetseite der Vereinten Nationen unter

 www.un.org/esa/socdev/enable/ . &

  http://www.stoma-seite.de/ausbildungs-2-.htm

  Languages:MS Word: Français | Español | عربي | Русский | 汉语

 

 
   

Stiprinamos neįgaliųjų

 žmonių teisės -

Jungtinių Tautų Generalinės Asamblėjos

 priimta Konvencija


Vokietijos darbo ir socialinių reikalų ministerijos pareiškimas dėl Jungtinių Tautų Generalinės Asamblėjos Niujorke vakar priimtos Konvencijos dėl neįgaliųjų žmonių teisių. Vakar, 2007-ųjų metų gruodžio 13-ąją dieną, Jungtinių Tautų Generalinė Asamblėja priėmė Konvenciją dėl neįgaliųjų žmonių teisių. Vokietija nuo pat pradžių aktyviai dalyvavo derybose, dirbdama kartu su neįgaliųjų žmonių organizacijomis, ir tuo lemiamai įtakojo Europos Sąjungos derybinę poziciją. Vokietija akcentavo prašymą ypatingai atkreipti dėmesį į moteris su negalia. Šis Vokietijos prašymas buvo paremtas tarptautiniu mastu.

Šia Konvencija turi būti remianos žmonių su negalia lygios galimybės ir užkertamas kelias diskriminacijai. Ši Konvencija yra dokumentas, kuriuo žmonių su negalia problemos yra reglamentuojamos ne tik iš socialinės teisinės, bet ir iš žmogaus teisių pusės. Negalia Konvencijoje reglamentojama ne tik įprastose prevencijos, reabilitacijos ir socialinio saugumo srityse. Svarbiausias Konvencijos nuostatas - žmogaus teisės negali būti išskiriamos. Todėl kiekvieno žmogaus teisė gyventi, teisė dirbti ir teisė dalyvauti politiniame ir visuomeniniame gyvenime atsispindi Konvencijoje lygiai taip pat kaip ir nuostatai dėl lygių galymybių.

Pasaulyje yra daugiau nei 600 milijonai žmonių su negalia. Palyginimui: Europos Sqjunga turi 461 mil. gyventojų. Žmonės su negalia sudaro didelę dalį viso pasaulio gyventojų. Visų žmonių galimybės turi būti lygios politiniame, visuomeniniame, kultūriniame ir ekonomianiame gyvenime.

Konvencija yra atvira Jungtinių Tautų šalių pasirašymui ir ratifikacijai.

Daugiau informacijos šia tema rasite Vokietijos darbo ir socialinių reikalų ministeriojs tinklapyje, skiltyje "Teilhabe behinderter Menschen", "Internationales". Pilną Konvencios tekstą rasite Jungtinių Tautų Organiyacijos tinklapyje  www.un.org/esa/socdev/enable/

  http://www.stoma-seite.de/ausbildungs-2-.htm

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Ad Hoc Committee on a Comprehensive and Integral
International Convention on the Protection and Promotion
of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities

 

General Assembly resolution 56/168 of 19 December 2001 established an Ad Hoc Committee "to consider proposals for a comprehensive and integral international convention to promote and protect the rights and dignity of persons with disabilities, based on the holistic approach in the work done in the fields of social development, human rights and non-discrimination and taking into account the recommendations of the Commission on Human Rights and the Commission for Social Development."

The resolution also, "invites States, relevant bodies and organizations of the United Nations system, including relevant human rights treaty bodies, the regional commissions, the Special Rapporteur on disability of the Commission for Social Development, as well as intergovernmental and non-governmental organizations with an interest in the matter to make contributions to the work entrusted to the Ad Hoc Committee, based on the practice of the United Nations."

The First Session of the Ad Hoc Committee took place from 29 July to 9 August 2002. In preparation to its second session the Ad Hoc Committee decided to seek views and suggestions on a convention by States and all relevant international, regional and national organizations.

At its Second Session, from 16-27 June 2003, the Ad Hoc Committee decided to establish a Working Group with the aim of preparing and presenting a draft text of a convention, which would be the basis for negotiation by Member States. The Group would take into account all previous contributions submitted to the Ad Hoc Committee.

The Working Group, composed of representatives of Member States, non-governmental organizations and a national human rights institution, met from 5 to 16 January 2004.

In accordance with General Assembly Resolution 58/246, the Ad Hoc Committee started its negotiation on a draft convention at its Third Session from 24 May to 4 June 2004, based on the draft text prepared by the Working Group.

The Committee completed two readings of the draft text during its Third, Fourth (23 August to 3 September 2004), Fifth (24 January to 4 February 2005) and Sixth Sessions (1-12 August 2005).

At its Seventh Session, from16 January to 3 February 2006, the Ad Hoc Committee considered a draft text proposed by the Chair, reflecting the work of the Committee.

At its Eight session from 14 to 25 August 2006, the Ad Hoc Committee adopted the draft text of the Convention including an optional protocol, as a whole, without a vote. The Ad Hoc Committee decided to establish an open-ended drafting group tasked with ensuring uniformity of terminology throughout the text of the draft convention and harmonizing the versions in the official languages of the United Nations. At its resumed meeting of the Eight session on 5 December 2006, the Chairman of the drafting group presented an oral report on the results of its work and The Committee forwarded the draft final report with the text of the Convention on the Rights of Persons with Disabilities, as amended, and the optional protocol, to the General Assembly for adoption.

The adoption of the Convention will take place on 13 December 2006.

 

 
 

 

Ausbildungs- und

Beschäftigungschancen

"Schwerbehinderter "

Menschen erhöhen

 

Mit einem neuen Gesetz soll die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbessert werden. Die Kündigung Schwerbehinderter Menschen soll möglichst verhindert werden.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am 31. März 2004 eine Einigung zum Gesetz der Bundesregierung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erzielt.

Ziel des Gesetzes ist es, dass möglichst alle behinderten und schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz erhalten. Dafür sollen die wohnortnahen berufsvorbereitenden Angebote für schwerbehinderte, geistig behinderte, lernbehinderte und seelisch behinderte Jugendliche ausgebaut werden.

Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wird erhöht

Ausbildende Arbeitgeber, die über mindestens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Ausbildungsplätze mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen. Um damit verbundene finanzielle Belastungen zu verringern, können Arbeitgeber Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Ausbildung erhalten.

Darüber hinaus sollen betriebliche und überbetriebliche Ausbildung stärker verzahnt werden. Dadurch sollen behinderte Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, schon innerhalb dieser zeitweise in den Betrieb oder die Dienststelle integriert werden.

Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird verbessert

Um Einstellungshindernisse bei den Arbeitgebern zu beseitigen, sollen den Arbeitgebern entsprechende Ansprechpartner bei den Integrationsämtern zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört auch, dass die Integrationsfachdienste mögliche Förderleistungen aller Leistungsträger für die Arbeitgeber klären.

Die Beschäftigung wird durch Ausbau von Prävention gesichert

Betriebliche Integrationsvereinbarungen sollen Angaben zur bevorzugten Besetzung von Stellen mit schwerbehinderten Menschen, zur Ausbildung behinderter Jugendlicher sowie Angaben zur Beschäftigung schwerbehinderter Frauen enthalten. Bei gesundheitlichen Störungen ist vorgesehen, dass mit Zustimmung des betroffenen behinderten Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten (Arbeitgeber, betriebliche Interessenvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsame Servicestelle sowie Werks- oder Betriebsarzt) erfolgen soll, um kurzfristig Beschäftigungshindernisse zu überwinden oder den Arbeitsplatz zu erhalten.

Der Übergang behinderter Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt soll verstärkt gefördert werden. Dafür sollen ehemalige Werkstattbeschäftigte grundsätzlich mehrfach auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden. Im Falle einer endgültigen Übernahme werden diese Arbeitnehmer bereits rückwirkend  - auch für die Zeit der Erprobung - auf Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers angerechnet.