aktualisiert am Mittwoch, 04. April 2007

Gesundheitsreform

zum 1 April 2007

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Was sich am 1. April 2007 geändert hat:

Versicherungsschutz und Beitragsrecht

 

  • Krankenversicherungsschutz für alle

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird eine neue Versicherungspflicht für bislang Nichtversicherte eingeführt. Hiervon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, die keinen Krankenversicherungsschutz haben und entweder zuvor gesetzlich versichert waren oder die noch gar keine Absicherung im Krankheitsfall hatten. Sie erhalten (wieder) Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechend dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" begründet die Neuregelung automatisch auch eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

 

  • Krankenkassenbeitrag für Selbständige

Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbständige wird abgesenkt. Für freiwillig versicherte Selbständige mit geringem Einkommen gilt künftig als beitragspflichtige Einnahmen mindestens ein Betrag von 1.225 Euro monatlich (bisher 1.837,50 Euro). Daraus ergibt sich ein Monatsbeitrag von ca. 170-180 Euro je nach Kasse. Bei der Ermittlung des Einkommens ist auch das Vermögen und das Einkommen und das Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen.

 

 

  • Ruhen des Anspruchs bei Nichtzahlen der Beiträge

    Bei wiederholtem Nichtzahlen der Beiträge ruhen die Leistungsansprüche. Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, werden weiter erbracht.

Wahltarife

Die Gesundheitsreform sieht eine Reihe neuer Tarifmodelle vor, aus denen die Versicherten auswählen können.

Folgende Wahltarife müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten anbieten: Wahltarife für besondere Versorgungsformen (integrierte Versorgung, besondere ambulante ärztliche Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten, spezielle Hausarzttarife).

Folgende Wahltarife können die Krankenkassen anbieten: Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife sowie Tarife für die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, die von der Regelversorgung ausgeschlossene sind.

Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit kann die Krankenkasse nur in Härtefällen (z.B. Arbeitslosigkeit) gewechselt werden. Die Prämienzahlungen an Versicherte sind in der Höhe begrenzt. Sie dürfen grundsätzlich 20 vom Hundert der vom Mitglied in einem Jahr getragenen Beiträge, höchstens jedoch 600 Euro, nicht überschreiten.

Medizinische Versorgung

  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser

    Patientinnen und Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Krankheiten (z.B. Krebs, Mukoviszidose, Aids) wird der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erleichtert.

 

  • Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen

    Der Ausbau der Kinderhospizarbeit wird unterstützt. Hierzu wird der von den Kinderhospizen vorzuhaltende Finanzierungsanteil auf 5 vom Hundert der zuschussfähigen Kosten reduziert (bisher 10 vom Hundert).
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

    Ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Pflichtleistung. Der Rechtsanspruch umfasst insbesondere auch Maßnahmen der Rehabilitation älterer Menschen (geriatrische Rehabilitation). 
  • "Mutter/Vater-Kind-Kuren"

    Medizinische Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation für Mütter und Väter werden Pflichtleistungen.
  • Impfungen

    Empfohlene Impfungen werden zur Pflichtleistung der Krankenkassen. Näheres bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss.
  • Geburtshäuser

    Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei ambulanten Geburten im Geburtshaus einen Betriebskostenzuschuss zu zahlen, den bisher in aller Regel die Versicherten tragen mussten.

 

  • Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung

Die Krankenkassen müssen künftig an der betrieblichen Gesundheitsförderung mitwirken und arbeiten dazu mit den Trägern der Unfallversicherung eng zusammen.

 

  • Besseres Entlassungsmanagement

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wird ein Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement eingeführt. Durch die verbesserte Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Pflegediensten und niedergelassenen Ärzten etc. wird vor allem der Übergang vom Krankenhaus in eine sachgerechte Anschlussversorgung verbessert.

 

  • Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege kann künftig auch außerhalb des eigenen Haushalts in Wohngemeinschaften, anderen neuen Wohnformen, Schulen, Kindergärten und in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden. Näheres bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss.

  • Hilfsmittelversorgung

Die Hilfsmittelversorgung wird zu Gunsten der Versicherten verbessert. Hierzu wird der Wettbewerb in diesem Bereich, insbesondere durch Ausschreibungen, gestärkt. Die Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Gehhilfen) soll künftig grundsätzlich nur noch durch Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen.

 

  • Heilmittelversorgung

 

  • Den Krankenkassen werden größere Vertragsfreiheiten eingeräumt, indem sie auch Einzelverträge mit Leistungserbringern abschließen oder sich zu Arbeitsgemeinschaften als Vertragspartner zusammenschließen können.

 

  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten (zum Beispiel bei Schönheits-OPs)

Die Krankenkassen haben die Versicherten an möglichen Folgekosten für medizinisch nicht notwendige Maßnahmen, wie z.B. ästhetische Operationen, Tätowierungen oder Piercings, angemessen zu beteiligen.

 

  • In Würde sterben/Ausbau der Palliativversorgung

Schwerstkranke Menschen haben jetzt Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Versorgung. Ambulante Pflegeteams (sog. Palliativ-Care-Teams) aus ärztlichem und pflegerischem Personal können diesen Menschen ein würdevolles Sterben mit wenig Schmerzen ermöglichen. Auch in stationären Pflegeeinrichtungen wird eine ambulante Hospizbetreuung möglich.

 

Ausbau der Integrierten Versorgung

 Mit der Gesundheitsreform werden solche integrierten Versorgungsangebote gezielt gefördert, die die flächendeckende Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus zum Ziel haben. Pflegedienste, Pflegeheime und Pflegekassen können sich in Zukunft an den Verträgen zur Integrierten Versorgung beteiligen.

 

Arzneimittel

Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen

Künftig wird geprüft, ob die Preise für Arzneimittel in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Diese Kosten-Nutzen-Bewertung soll sicherstellen, dass neue Arzneimittel die Behandlung der Patientinnen und Patienten auch wirklich verbessern.

  • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung

    Spezielle, hochinnovative Arzneimittel (z.B. aus gentechnisch hergestellten Wirkstoffen) sind nicht nur teuer, sondern oftmals auch risikoreich. Im Interesse der Patientensicherheit ist deshalb für die Verordnung solcher Medikamente zukünftig eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
  • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten

    Apotheken können künftig Einzelmengen an Arzneimitteln mit entsprechender Gebrauchsinformation abgeben.
  • Apothekenrabatt

    Der bisher geltende Apothekenrabatt an die gesetzlichen Krankenkassen wird von 2 Euro auf 2,30 Euro angehoben.

 

Organisationsrecht

  • Kassenartenübergreifende Fusionen


Kassen können kassenartenübergreifend fusionieren. So können sich zum Beispiel auch Betriebskrankenkassen mit Innungskrankenkassen oder Ortskrankenkassen mit Ersatzkassen zusammenschließen.

  • Öffnung der knappschaftlichen Krankenkasse

    Der Zugang zu dem bisherigen Sondersystem der knappschaftlichen Krankenkasse wird für alle Versicherten möglich.
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen

    Die Bundesverbände der Krankenkassen bestellen einen Beauftragten zur Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der ab 1. Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen wird.

Weitere Informationen - auch über die Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, die erst später in Kraft treten - finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de und www.die-gesundheitsreform.de.

 

 

 

 

   

 

27.10.2006 15:01

Schlagabtausch zur Gesundheitsreform

Zum Start der parlamentarischen Beratung über die Gesundheitsreform haben sich Koalition und Opposition einen heftigen Schlagabtausch geliefert. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) warb im Bundestag für das Großprojekt als «gute Grundlage», um 82 Millionen Menschen weiter hochwertig zu versorgen.

Lobbygruppen beuge sich die Koalition nicht. FDP, Linksfraktion und Grüne warnten vor Verteuerungen zu Lasten der Versicherten, schlechteren Leistungen und langfristig zu wenig Geld für die Krankenkassen. Einhellig forderte die Opposition einen Reformstopp. In der SPD-Fraktion wurden mehr Steuermittel verlangt. Die Koalition drückt für einen Reformstart im April 2007 aufs Tempo.

Den ersten Teil der Reform beschloss die Koalition bereits mit den Stimmen von 385 ihrer 448 Abgeordneten. Es handelt sich um Regeln zum Abbau der Milliardenschulden bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie wurden extra an Änderungen beim Arztrecht angehängt, damit sie bereits zu Jahresbeginn in Kraft treten können. Die Schulden müssen demnach bis spätestens Ende 2008 abgebaut sein. Am stärksten im Minus sind mit 2,7 Milliarden Euro einzelne AOK. Der FDP-Politiker Daniel Bahr warnte, bei den AOK drohe eine Beitragserhöhung um 1,5 Prozentpunkte im Westen und 2 Punkte im Osten auf Rekordniveau. Die Kassen sollen entschuldet in den für 2009 geplanten Gesundheitsfonds starten.

Der Fonds wurde kontrovers beurteilt. Schmidt sagte, die Mittel würden dadurch besser verteilt. Kassen mit kranken und ärmeren Menschen würden nicht mehr benachteiligt. Dies komme Ärzten etwa in Ostdeutschland zugute. Mehrere Oppositionsredner schlossen sich der Kritik von Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) an, der Fonds sei ein «bürokratisches Monster». Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller wies dies zurück: Die Beiträge würden auch künftig von den Kassen erhoben, das Bundesversicherungsamt werde wie bisher das Geld verteilen - nur besser.

Schmidt beteuerte, die Reform komme «in schwierigen ökonomischen Zeiten» ohne Leistungseinschränkungen und höhere Zuzahlungen aus. Mögliche Zusatzbeiträge verteidigte Schmidt als Instrument, den Druck auf die Kassen zu mehr Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Nach Ansicht von Bahr (FDP) löst die Reform dagegen keine Probleme. «Diese Reform leistet überhaupt keinen Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung». Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, anders als geplant werde wohl weder der Fonds 2009 eingeführt noch stiegen die Steuermittel nach der nächsten Bundestagswahl massiv. «Das glaubt doch kein Mensch.» Beim Plan einer Umfinanzierung mit Steuern hätten die Ministerpräsidenten der Union Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Linksfraktionschef Gregor Gysi warnte vor jahrelangen Leistungseinschränkungen. «Unmenschlich» sei es, dass höhere Zuzahlungen leisten solle, wer künftig Früherkennungsuntersuchungen versäumt und dann schwer krank wird. Annette Widmann-Mauz (CDU) konterte, die Vorsorge werde gestärkt. «Es waren harte Verhandlungen», sagte sie. Es habe sich aber «gelohnt».

SPD-Vize Elke Ferner und SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann signalisierten mit Blick auf die verbesserte Haushaltslage des Bundes, nun für steigende Steuerzuschüsse für die Kassen eintreten zu wollen. Karl Lauterbach (SPD) forderte, die geplante Streichung von 4,2 Milliarden Steuerzuschuss an die Kassen rückgängig zu machen. Dies ist ein Hauptgrund für steigende Beiträge 2007. «Wenn die Reform in der Akzeptanz eine Chance haben soll, dann darf nicht als erstes der Beitragssatz steigen», sagte der der dpa.

Das neue Arztrecht soll dem Ärztemangel auf dem Land vor allem im Osten begegnen. Vorgesehen sind freiere Arbeitsmöglichkeiten und Honorarzuschläge. Für rund 1000 Praxen in Deutschland gibt es derzeit keinen Arzt, davon sind 750 in Ostdeutschland.

Krebspatienten müssen nach Warnungen der Deutschen Krebsgesellschaft Verzögerungen bei ihrer Arzneimittel-Therapie befürchten, da Ärzte vor der Verordnung künftig vielfach eine zweite Arzt-Meinung einholen müssen. Nur 4 Prozent der Bürger meinen laut ZDF-Politbarometer, die Gesundheitsversorgung werde besser.

Quelle (dpa)

 

 

Gesundheitsreform

wird um drei Monate

zum 1. April 2007 verschoben


Ziemlich überraschend hat die große Koalition den Start der Gesundheitsreform verschoben. Sie kommt nun erst am 1. April 2007 - wenn der Termin gehalten werden kann.

8.9.2006 (gla) - Die Reform der Krankenversicherung galt zu Beginn der Koalitionsverhandlungen vor knapp einem Jahr als schwierigstes Projekt. Diese Prognose hat sich mittlerweile als ziemlich treffend erwiesen. Die Koalitionsverhandlungen verschoben das Gesundheitsprojekt auf 2006, damit die neuen Regelungen 2007 in Kraft treten können. Das erneute Verschieben der Reform kam überraschend - schließlich stehen die Eckpunkte zur Reform seit einigen Wochen fest.

Lauterbauch: Gesundheitsfonds ist überflüssig

Das Verfahren brauche Zeit, heißt es aus Koalitionskreisen. Auf keinen Fall werde das Gesundheitspaket wieder aufgeschnürt, wurde schnell ergänzt. Zu spät! Forderungen zur Veränderung der Eckpunkte kommen bereits aus allen Ecken. Besonders revolutionär ist dabei die Aussage des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, der das Kernstück der Reform, den Gesundheitsfonds, wieder aus dem Paket herausoperieren möchte.

Gesundheitsreform: Kaum einer ist zufrieden

Man darf gespannt sein, ob es noch inhaltliche Änderungen geben wird. Schließlich sind die gesetzlichen Kassen, die Krankenhäuser und auch die Patienten nicht gerade begünstigt von der Reform. Zum Teil laufen die Proteste noch auf Hochtouren. Auch die privaten Krankenversicherungen müssen Nachteile in Kauf nehmen und können nur in Anbetracht der ursprünglich niedrigen Erwartungshaltung bedingt zufrieden sein. Es bleibt abzuwarten, ob es Lobbygruppen gelingt, noch zu diesem späten Zeitpunkt erfolgreich Einfluss zu nehmen.


Gesundheitsreform endgültig um drei Monate

auf April 2007 verschoben

Die geplante Gesundheitsreform der Großen Koalition aus Union und SPD wird vorerst um drei Monate auf April 2007 verschoben. Unions-Fraktionschef Volker Kauder erklärte am 07.09.2006 nach den Beartungen im Kanzleramt, die Koalition brauche Zeit, um die bereits vereinbarten Reform-Eckpunkte konsequent umzusetzen. Nach dem neuen Zeitplan werde das Kabinett im Oktober 2006 den entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden. SPD-Fraktionschef Peter Struck kündigte seinerseits an, der geplante Gesundheitsfonds zur Finanzierung der Krankenkassen solle aber wie vorgesehen zum Jahr 2008 eingerichtet werden.

Als Grund für die Verschiebung gab Struck an, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit. Auch SPD-Chef Kurt Beck erklärte, es sollten Fehler vermieden werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die an den Beratungen im Kanzleramt nicht teilgenommen hatte, bezeichnete die längere Beratungszeit als verkraftbar. Zugleich warnte sie die Reformgegner, den Aufschub als Zeichen zu begreifen, dass die Reform nicht komme.

Kernpunkt der Gesundheitsreform und Grund für die jetzige Verschiebung derselben scheint der nach wie vor umstrittene Gesundheitsfonds zu sein, in den alle Prämieneinnahmen und die Zuschüsse vom Bund fließen sollen. Die Krankenkassen sollen aus dem Fonds einen festen Betrag für jeden Versicherten erhalten so wie  einen Ausgleich für ihre unterschiedliche Mitgliederstruktur nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Umstritten in der Großen Koalition ist auch immer noch die Frage, ob und inwieweit die privaten Krankenkassen in den Gesundheitsfonds eingebunden werden sollen.

 

 

Die wesentlichen Veränderungen

durch die Gesundheitsreform 2006



Notwendigkeit weiterer struktureller Reformen


Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeitsplätze bietet.

Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesundheitswesen wettbewerbsfähig, und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird hierzulande als hoch eingeschätzt. Allerdings belegen nationale Studien und internationale Vergleiche auch, dass die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so dass es auch zu Über- und Unterversorgung kommt, die Qualität der Versorgung erheblich variiert und Ressourcen nicht nur an den Schnittstellen suboptimal eingesetzt werden.

Strukturelle Reformen im Ausgabenbereich

Eine Reform der Finanzierungsstrukturen und damit der Einnahmeseite im Gesundheitswesen muss verbunden sein mit einer Reform auf der Ausgabenseite, die sicherstellt, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden.

o die Qualität und die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht,
o die Stellung der Patienten als Nutzer des Gesundheitssystems gestärkt,
o die Zusammenarbeit der Sektoren im Gesundheitswesen verbessert und
o den Wettbewerb der Leistungserbringer ausgeweitet.

Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung auf Eckpunkte verständigt, mit denen die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu geordnet werden.

 

Hier die wesentlichen Veränderungen durch die


Gesundheitsreform 2006:


I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen



Versicherte


Versicherungsschutz:

  • Alle Nichtversicherten erhalten eine Rückkehrmöglichkeit in ihre jeweils letzte Versicherung (gesetzlich oder privat).

 
Wahlmöglichkeiten:

  • Der Versicherte erhält ein echtes Wahlrecht zu einer Vorsorge und Rehabilitationseinrichtung, die zugelassen und entsprechend zertifiziert ist. Fallen dabei Kosten an, die über die der Vertragseinrichtungen hinausgehen, sind die Mehrkosten vom Versicherten zu tragen.
  • Die Möglichkeiten der Versicherten zur Wahl der Kostenerstattung werden entbürokratisiert und flexibilisiert.


Leistungen:

  • Künftig werden zusätzliche Leistungen angeboten: geriatrische Rehabilitation als Pflichtleistung und verbesserte Palliativversorgung.
  • Der Haushaltsbegriff wird erweitert. Künftig wird häusliche Krankenpflege auch in neuen Wohngemeinschaften oder Wohnformen und in besonderen Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht.
  • Empfohlene Impfungen werden Pflichtleistungen. Alle Kassen müssen sie anbieten.
  • Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden ebenfalls Pflichtleistungen.
  • Für den Bereich der Geriatrie werden die ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen Pflichtleistungen.
  • Bei selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit in besonderen Fällen wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing, Tätowierungen etc. muss in stärkerem Umfang von der Möglichkeit der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden.
  • Die Inanspruchnahme von medizinischer Früherkennung und Vorsorgeleistung soll für die Gruppe der 45- bis 55-Jährigen durch eine Bonus/Malus-Regelung nach dem Vorbild der
  • Vorsorgecheckhefte beim Zahnersatz gesteigert werden.
  • Die medizinische Behandlungspflege wird dauerhaft der sozialen Pflegeversicherung zugewiesen.
  • Präventionsmaßnahmen sind Leistungen der GKV. Mit einem Präventionsgesetz wird die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut. Hierdurch wird die Qualität, die Kooperation und die Koordination übergreifend und unbürokratisch verbessert.


Zuzahlungen:

  • Die Arzneimittelpreisverordnung wird auf Höchstspannen umgestellt. Damit hat der Apotheker die Möglichkeit, auf die Zuzahlung ganz oder teilweise zu verzichten (die Kasse erhält nach wie vor die volle Zuzahlung).


Besondere Versorgungsformen:

  • Alle Kassen müssen künftig Hausarztmodelle anbieten. Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit eines Hausarztmodells auch ohne Kassenwechsel.
  • Integrierte Versorgung wird weiter ausgebaut. Pflegeversicherung und nichtärztliche Heilberufe können integriert werden. Die Anschubfinanzierung wird verlängert.


Krankenkassen


Institutionell:

  • Stichtagsbezogen werden alle Kassen für den Wettbewerb geöffnet. (Bestandsschutz für geschlossene BKK`en).
  • Jede Kasse darf mit anderen Kassen im GKV-System fusionieren.
  • Ein Staatsvertrag wird überflüssig.


Beitragserhebung:

  • Die Beiträge werden einkommensabhängig erhoben.
  • Es gilt für alle Kassen ein einheitlicher Beitragssatz.
  • Beiträge werden vom Arbeitgeber nur noch an eine zentrale regional organisierte Einzugsstelle gezahlt. Diese leiten die Beiträge an den Gesundheitsfond weiter. Die Kassen erhalten die Beitragsmittel in Form einer Grundpauschale und einem alters- und risikoadjustierten Zuschlag aus dem Fonds.
  • Kassen konzentrieren sich auf ihre Hauptaufgabe: Gute, qualifizierte Versorgung der Versicherten.


Besondere Versorgungsformen:

  • Kassen müssen Hausarztmodelle verpflichtend anbieten.
  • Integrierte Versorgung wird erweitert. Pflegeversicherung und nichtärztliche Heilberufe können integriert werden.


Vertragsregelungen:

  • Vom Kollektivvertrag abweichende Vereinbarungen mit den KV`en, mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten werden zugelassen. Hierdurch werden optimierte Versorgungsformen erreicht und Effizienzsteigerungen ermöglicht.


Fahrkosten:

  • Um diesen überproportionalen Ausgabenanstieg zu kompensieren, behalten die Kassen bei Rechnungsbegleichung Ausgabenabschläge in Höhe von 3 % vom Erbringer der Leistung ein.


Arbeitgeber


Beitragszahlung:

  • Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen die Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig nur noch für alle Beschäftigte an eine regional organisierte Einzugsstelle. Der Beitragseinzug wird hierdurch stark vereinfacht. Der Fonds erhebt Beiträge von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Die Beitragssätze werden gesetzlich fixiert. Die Verteilung der Beitragslast entspricht der heutigen Relation.


Ärzte


Vergütung:

  • Vereinfachtes Honorierungssystem mit einer Gebührenordnung mit festen - bei einer bestimmten Mengenüberschreitung abgestaffelten - Preisen.
  • Pauschalvergütungen mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen. Honorarzuschlägen für besondere Qualität.
  • Ablösung der sektoralen Budgets durch neue Instrumente der Mengensteuerung, insbesondere Abstaffelungen (vertragliche Vereinbarungen)
  • Erhöhte Transparenz und weitgehende Kalkulationssicherheit.
  • Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen übertragen
  • Für alle Kassen gelten gleiche Preise für gleiche Leistungen.
  • Erarbeitung der Vergütungsreform wird professionalisiert.
  • Im Zusammenhang mit der neuen Gebührenordnung der GKV sollen für vergleichbare Leistungen vergleichbare Vergütungen gezahlt werden.


Vertragsregelungen:

  • Vom Kollektivvertrag abweichende Vereinbarungen mit den Kassen werden zugelassen.
  • Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs) wird vereinheitlicht und entbürokratisiert.


Behandlung und Verordnung:

  • Bei speziellen kostenintensiven Verordnungen muss ein fachlich besonders ausgewiesener Arzt beteiligt werden.


Krankenhäuser


Ambulante Behandlung:

  • Die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (z.B. hochspezialisierte Leistungen, ambulantes Operieren) werden konsequenter umgesetzt. Zulassungs- und Vergütungsregelungen werden konkretisiert. Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.


Ordnungspolitischer Rahmen/Finanzierung:

  • Eine Sonder GMK wird sich 2007 mit dem finanziellen und ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach Abschluss der DRG-Konvergenzphase 2008 befassen.
  • Um die Krankenhäuser angemessen an den finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen zu beteiligen, werden sie pauschal zu einem Sanierungsbeitrag in Höhe von 1% der Budgets (Landesbasisfallwerte) herangezogen.


Apotheken

  • Die Arzneimittelpreise werden auf Höchstpreise umgestellt. Apotheken erhalten so die Möglichkeit niedrigere Preise mit den Herstellern zu vereinbaren. Für das Jahr 2007 muss mindestens ein Einsparvolumen für die GKV von 500 Mio. € erreicht werden. Anderenfalls tragen die Apotheker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten Kassenrabatt.
  • Abgabe von einzelnen Tabletten (so genannte Auseinzelung) wird erleichtert.


Selbstverwaltung


Krankenkassenverbände:

  • Kassen können Verbände und Zusammenschlüsse unabhängig von ihrer Kassenart bilden.
  • Ein Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben (für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Bundesebene).
  • Ein Landesverband für alle Kassen mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben auf Landesebene (für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Landesebene).


Gemeinsamer Bundesausschuss:

  • Entscheidungsgremien werden mit weisungsunabhängigen Hauptamtlichen besetzt.
  • Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt.
  • Entscheidungsfindung wird durch Fristsetzung beschleunigt.


Aufsichtsbehörden der Krankenkassen:

  • Die Landesbehörden erhalten die zusätzliche Aufsicht über Versorgungsvertragsgestaltungen auch für bundesweite Kassen zur Sicherstellung der Versorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 
Kassenärztliche Vereinigungen:

  • Anpassung der Aufgaben an die geänderten Strukturen, insbesondere im Qualitätsmanagement.


Vorsorge- und

Rehabilitationseinrichtungen

Qualitätssicherung:

  • Unabhängige Zertifizierung mit gemeinsamen Qualitätsstandards zwischen GKV und GRV.


Private Krankenversicherung


Gebührenordnung:

  • Die GOÄ wird mit dem Ziel überarbeitet, ein Leistungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen. Abweichungen vom Umfang innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens (Steigerungssätze) bleiben weiterhin möglich.


Tarife:

  • Die PKV wird künftig verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser enthält folgende Elemente: Leistungsumfang der GKV, Kontrahierungszwang ohne individuelle(n) Risikoprüfung und -zuschlag sowie ohne Leistungsausschluss, bezahlbare Prämien, portable Altersrückstellung.


Versicherungswechsel:

  • Der Wechsel von der GKV in die PKV ist für diesen Personenkreis künftig dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
  • Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines vergleichbaren Tarifs (auch aus Bestandstarifen) durch Kontrahierungszwang und Portabilität der Altersrückstellung erleichtert. Der Wechsel wird auch von der PKV zur GKV ermöglicht.
  • Die Portabilität der Altersrückstellungen wird gesetzlich festgeschrieben.
  • Nichtversicherte, die zuletzt bei der PKV versichert waren, erhalten ein Rückkehrrecht in den Basistarif.
  • Der Basistarif der PKV wird für alle freiwillig Versicherten geöffnet.


Pharmaindustrie


Arzneimittel:

  • Die bestehende Nutzenbewertung wird zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert.
  • Neue Arzneimittel sind nach der Zulassung und Markteinführung grundsätzlich verordnungsfähig zu Lasten der GKV.


Verordnungsdaten:

  • Den Herstellern wird die Aufbereitung und Nutzung von Arzneiverordnungsdaten weitgehend untersagt.


Anwendungsbeobachtung:

  • Durch Hersteller finanzierte Anwendungsbeobachtungen unterliegen in Zukunft besonderen Anforderungen.


Sonstige

Einrichtungen

Arzneimittelreste:

  • Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Hospize und Pflegeheime, die Arzneimittel zentral bevorraten können, dürfen nicht genutzte Produkte an andere Patienten abgeben.


II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds bündelt die Finanzströme
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird neu gestaltet. Der Gesundheitsfonds wird in Zukunft zum Kern der Finanzströme der neuen Gesundheitsversicherung. Die Kassen bestimmen dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, und sie ziehen die Beiträge auch nicht mehr selbst ein. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber fließen ab dem Jahr 2008 direkt in den Fonds.

Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen aus dem Fonds dann einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden die je nach Kasse unterschiedlichen Risiken wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der Versicherten durch eine der Höhe des Risikos entsprechende, ergänzende Zuweisung ausgeglichen. Das vereinfacht den heutigen Risikostrukturausgleich erheblich, und macht ihn wesentlich transparenter. Für die Kinder wird ein einheitlicher Betrag kalkuliert, der die durchschnittlichen Kosten deckt.

Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der Gesundheitsversicherung über einen Fonds sorgen wir für eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Wir erreichen damit nicht nur transparentere Abläufe, sondern vereinfachen das bestehende Geflecht der vielen unterschiedlichen Beitragsströme.

Betriebe werden künftig keine hundertfach unterschiedlichen Beiträge ermitteln müssen, um sie dann an verschiedene Krankenkassen zu senden, sondern werden nur noch einen einheitlichen, prozentualen Beitrag pro Beschäftigten erheben und an die Einzugsstellen im jeweiligen Bundesland weiterleiten. An der Beteiligung des Einzelnen nach seiner Leistungskraft wird also nicht gerüttelt. Aber bürokratischer Aufwand wird abgebaut.

Der medizinische notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Kassen auch unter diesen neuen Bedingungen gleich. Wenn dennoch eine Kasse in Schwierigkeiten gerät, hat der Vorstand dieser Kasse eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er kann z.B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen verringern. Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt führt, statt teures Facharzt - Springen zu erlauben. Hier kann er sein Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus dem Fonds gibt es - zunächst - nicht.

Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Kasse von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Betrag fordern. Es ist den Kassen dabei freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen Zusatzbeitrag erheben, er darf jedoch nicht mehr als ein Prozent des Haushaltseinkommens betragen, um eine Überforderung zu vermeiden. Diesen Weg allerdings werden Kassen im Leistungs- Wettbewerb nur beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie andere. Andere Kassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld zurückgeben zu können.

Sehr wichtig: Eine Überforderung der Kassen und ihrer Mitglieder wird schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich festgelegt wird, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95% der Ausgaben aller Kassen deckt. Wird dieser Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und der Arbeitgeber angehoben.

Es wird eine dritte Säule aus Steuermitteln geben
Vereinbart wurde ferner, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 1,5 Milliarden Euro sein, 2009 bereits drei Milliarden.

Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern.

Für das Übergangsjahr 2007 wird ein absehbares Defizit der Krankenkassen aus Einsparungen bei den Arzneimitteln, durch weitere Einsparungen im System der Gesundheitsversorgung und, soweit unvermeidbar, aus Beitragssatzanhebungen ausgeglichen.

III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung

Auch die Private Krankenversicherung (PKV) steht vor großen Veränderungen. Heute kann ein Mitglied einer privaten Kasse bereits nach wenigen Jahren nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln. Denn die vom privat Versicherten durch seine Prämien angesparte Alterungsrückstellung bleibt immer zurück. Ein Wechsel ist dadurch ein Verlustgeschäft für den Einzelnen.

Hier wird es in Zukunft mehr Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten geben. Denn künftig werden Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sowohl bei einem Wechsel innerhalb der PKV als auch bei einem Wechsel zwischen den Systemen (GKV/ PKV) die Alterungsrückstellung mitnehmen können.

Für einen begrenzten Kreis gibt es künftig sogar eine völlige Öffnung sowohl zur Privaten als auch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind jene, die sich freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung angeschlossen haben, obwohl sie wegen ihres höheren Einkommens in die PKV hätten gehen können. Für diese Gruppe wird die Private Krankenversicherung einen neuen Versicherungstarif anbieten müssen, der etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist. Die Prämie dieses Tarifs wird ohne Berücksichtigung persönlicher gesundheitlicher Risiken kalkuliert sein. Nur das Alter darf bei der Prämie eine Rolle spielen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit:
www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/gesundheitsreform_2006/

 

Zu einigen wesentlichen Inhalten

der Eckpunkte im Einzelnen:

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen künftig mindestens 95 Prozent der Gesundheitsausgaben über einen „Gesundheitsfonds“ finanziert werden, der sich im Wesentlichen durch einheitliche Beiträge von GKV-Mitgliedern und Arbeitgebern speist, die gesetzlich fixiert werden sollen. Damit ändert sich an den derzeitigen Finanzierungsgrundlagen praktisch nichts; es wird lediglich eine neue zentrale Beitragseinzugsbürokratie geschaffen, die den bisherigen Risikostrukturausgleich neu organisiert. Über eine Weiterentwicklung des RSA findet sich in dem Eckpunktepapier keine Aussage.
  • Insbesondere bleibt die Wachstumsschwäche der beitragspflichtigen Einnahmen – zentraler Grund für ständige Beitragssatzsteigerungen in der Vergangenheit – unverändert bestehen. Gegen künftige Beitragserhöhungen aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung werden keinerlei Vorkehrungen getroffen. Staatlich verfügte Erhöhungen der Mitglieder- und Arbeitgeberbeiträge sind also vorprogrammiert.
  • Zum Gesundheitsfonds soll es zusätzlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Mrd. Euro (2008) bzw. 3,0 Mrd. Euro (2009) geben, der „in den Folgejahren weiter ansteigen (soll)“. Wenn es in den Eckpunkten heißt, dass die GKV mit diesem „Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtwirtschaftlichen Aufgaben (…) auf eine langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt (wird)“, kann dies nur als illusionäres Wunschdenken bezeichnet werden. Richtigerweise hatte der Gesetzgeber im GMG zur Entlastung der GKV für dieses Jahr einen Bundeszuschuss von 4,2 Mrd. Euro im Zusammenhang mit Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft beschlossen, der jedoch im nächsten Jahr schon wieder zurückgeführt werden soll – der entscheidende Grund dafür, dass spürbare Beitragssatzsteigerungen unvermeidlich werden. Das ist Gesundheitspolitik nach Haushaltslage und begründet erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit pauschaler Steuerzuschüsse zur GKV-Finanzierung.
  • Falls die Fondsmittel nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, sollen die Krankenkassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, der ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen darf. Dies wird zu erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand führen, falls dafür ein zweites Inkassosystem benötigt wird. Außerdem wird der Kassenwettbewerb verzerrt, wenn die Ausgestaltung des Zusatzbeitrags in das Ermessen der Kassen gestellt wird und kein Risikostrukturausgleich stattfindet. Damit wird jedoch verhindert, dass sich die Kassen im Wettbewerb vorrangig um die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bemühen.
  • Zu der mit dem Gesundheitsfonds drohenden Entwicklung der GKV zu einer staatlichen Einheitsversicherung passt es, dass es abermals unterlassen wird, die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in allen Versorgungssektoren konsequent wettbewerblich zu öffnen und durchgängig tragfähige Optionen für Selektivverträge zu schaffen. Auch hier droht ein Rückschritt, weil Kollektivverträge künftig „mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenkassen“ von einem gemeinsamen GKV-Spitzenverband geschlossen werden sollen – einer weiteren neuen Institution, die offensichtlich die staatliche Regulierung des Gesundheitssystems erleichtern soll.
  • Für die vertragsärztliche Versorgung ist ein einheitliches Vergütungssystem mit einem „Bundes-Preisniveau“ vorgesehen, bei dem lediglich auf Landesebene „in jährlich stattfindenden kassenartenübergreifenden Verhandlungen Zu- oder Abschläge von diesem Preisniveau“ vereinbart werden können. Mit wettbewerblicher Orientierung der Gesundheitsversorgung hat dies erkennbar nichts zu tun. Weil sich die Preisfestsetzung an der Fixkostendeckung einer Standardpraxis orientieren soll, werden zudem keinerlei Anreize gesetzt, betriebswirtschaftlich effiziente Versorgungsformen zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die Segmentierung des Krankenversicherungsmarktes in gesetzliche und private Krankenversicherung mit ihren problematischen Selektionswirkungen an der Schnittstelle zwischen GKV und PKV bleibt im Grundsatz bestehen. Kein einziges der von Gesundheitsökonomen vorgelegten Reformkonzepte – wie immer es konkret ausgestaltet sein mag – hält einen segmentierten Krankenversicherungsmarkt für ein ökonomisch sinnvolles Modell.

 

Gesundheitsreform 2007

was derzeitig im Gespräch ist

21 Mai 2006


Die von der großen Koalition geplante Finanzreform des Gesundheitssystems gilt als Herkulesaufgabe. Was die Koalitionsspitzen von den bislang geheim gehaltenen Vorstellungen der zuständigen Ministerin Ulla Schmidt übernehmen, ist offen. Union und SPD haben unterschiedliche, nur schwer miteinander vereinbare Vorstellungen. Ein Überblick:

 

Gesundheitssoli

Nach den Vorstellungen der Union soll die beitragsfreie Krankenversicherung der Kinder künftig aus dem Steuertopf bezahlt werden. Dafür sind etwa 15 Milliarden Euro jährlich erforderlich. Im Gegenzug könnten die Kassenbeiträge von derzeit durchschnittlich 13,3 auf rund 12 Prozent sinken. Im Gespräch ist, die 15 Milliarden Euro entweder aus der für den 1. Januar 2007 geplanten Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent abzuzweigen, oder aber ein Steuerzuschlag. Dieser Gesundheitssoli könnte bei ein bis zwei Prozent des Bruttoeinkommens liegen. Eine Variante sieht einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer in Höhe von drei Prozent vor.

 

Fixer Arbeitgeberanteil

Um die Arbeitskosten zu senken, will die Union den Beitrag der Arbeitgeber bei 6,5 Prozent festschreiben. Steigen die Gesundheitskosten und damit die Kassenbeiträge, bliebe das dann allein an den Kassenmitgliedern hängen.

 

Gesundheitsprämie

Im Gespräch ist eine Mini-Gesundheitsprämie, die zunächst etwa zehn Prozent der Gesundheitskosten abdeckt. Das wären etwa 15 Milliarden Euro und entspricht den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Kinder. Damit wäre der Einstieg in die von der CDU angestrebte Gesundheitsprämie oder Kopfpauschale vollzogen.

 

Bürgerversicherung

Die SPD setzt darauf, die Finanzierung des Gesundheitssystems auf eine breitere Basis zu stellen und Besserverdiener, Selbstständige sowie Beamte wie auch die privaten Krankenversicherung stärker daran zu beteiligen. Im Gespräch ist, dazu die milliardenschweren Altersrückstellungen der Privaten anzuzapfen. Wer Zins- und Dividendenzahlungen verbuchen kann, soll darauf ebenfalls Krankenkassen-Beiträge bezahlen.

 

Versicherungspflichtgrenze

Auch die so genannte Pflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von monatlich derzeit 3937,50 Euro könnte deutlich steigen. Privatpatient könnte dann nur noch werden, wer über der neuen, höheren Einkommensgrenze liegt. Das wäre faktisch das Aus für die Private Krankenversicherung, da sie fast völlig von Neukunden abgeschnitten würde.

 

Gesundheitsfonds

Unionsfraktionschef Volker Kauder präsentierte einen möglichen Kompromiss ais Kopfpauschale und Bürgerversicherung: Er geht zurück auf einen Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums: Demnach sollen die Kassenbeiträge - gestaffelt nach Einkommen - zunächst in einen Fonds fließen. Der Arbeitgeberbeitrag wird eingefroren. Die gesetzlichen Kassen wiederum bekämen aus diesem Fonds dann für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag - etwa 150 bis 170 Euro. Erwirtschaftet die Kasse einen Überschuss, kann sie einen Teil der Beiträge an die Versicherten zurückzahlen. Wirtschaftet sie schlecht, könnte sie eine zusätzliche Prämie von den Versicherten verlangen - was Wettbewerbsdruck erzeugen soll.

 

Praxisgebühr

Angeblich wird in der Koalition auch erwogen, die Praxisgebühr zu verändern. Eine Erhöhung von derzeit zehn auf zwanzig Euro im Quartal machte bereits die Runde. Auch eine Gebühr von fünf Euro je Arztbesuch geistert durch die Medien.

 

 

 

Patienten

droht Mehrbelastung

Montag, 8. Mai 2006

Berlin - Vor einer Abkehr von der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens warnt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). Nach allem, was bisher aus Koalitionskreisen zu hören sei, laufe die geplante Gesundheitsreform auf eine stärkere Belastung der Patienten bei gleichzeitigem Abbau von Leistungen hinaus, beklagte Wolfram-Arnim Candidus, Vorstandsmitglied der DGVP in Berlin.

Insbesondere das jüngst ins Gespräch gebrachte Fond-Modell, das eine verstärkte Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens vorsieht, kritisierte Candidus scharf. Neben überbordender Bürokratie sei eine Gesundheitspolitik nach Haushaltslage zu befürchten. Zudem würden die Versicherten gleich mehrfach belastet. So belaufe sich der Steuerzuschlag, den jeder Bürger für das Gesundheitswesen entrichten müsste, auf etwa 30 Euro im Monat. Durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge kämen für die Arbeitnehmer zudem höhere Beitragssätze für die Gesetzliche Kranken-versicherung von rund 2,3 Prozent hinzu.

Völlig außer Acht gelassen würden bei den Reformüberlegungen außerdem die Vorgaben der Europäischen Charta der Patientenrechte. Diese sei bisher nur unzureichend in deutsches Recht umgesetzt worden. „Und ich habe erhebliche Zweifel daran, dass sich dies bei der nächsten Gesundheitsreform ändert“, so Candidus. /SR

 

 

Arbeitgeber fordern

fünf Euro pro Arztbesuch

Montag, 8. Mai 2006

Osnabrück - Die Arbeitgeber fordern einen „moderaten“ Ausbau der Selbstbeteiligung der Patienten um drei Milliarden Euro bei der Gesundheitsreform. Sie verlangten auch die umstrittene Praxisgebühr von fünf Euro für jeden Arztbesuch. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Montag schlug Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zudem vor, die geltende Höchstgrenze bei der Eigenbeteiligung von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens auf drei Prozent anzuheben. Dies würde bedeuten, dass jemand, der 30.000 Euro verdient, bis zu 900 Euro statt bisher höchstens 600 Euro Zuzahlungen im Jahr leisten müsste. Auch der Regierungsberater Jürgen Wasem drängt auf eine Erhöhung der Praxisgebühr, die alle gesetzlich Versicherten für Arztbesuche zahlen müssen.

Hundt betonte, beide Maßnahmen könnten die Selbstbeteiligung um drei Milliarden Euro erhöhen. „Das ist zumutbar“, urteilte der Arbeitgeberpräsident. Die Praxisgebühr habe sich auch deshalb bewährt, weil dadurch die Zahl der unnötigen Arztbesuche reduziert worden sei. Die Selbstbeteiligung sollte insbesondere dort ausgebaut werden, wo dies steuernd wirke, sodass Leistungen nur nachgefragt würden, wenn sie tatsächlich erforderlich seien.

Ich persönlich halte eine Zuzahlung in der Arztpraxis durchaus für sinnvoll“, sagte Wasem am Montag im Deutschlandradio Kultur. Er verwies darauf, dass die Einführung der Praxisgebühr im Rahmen der zurückliegenden Gesundheitsreform dazu geführt habe, dass die Arzt-Kontakte um fast zehn Prozent zurückgegangen seien, „ohne dass man sagen muss, die Gesundheit in Deutschland hat sich merklich verändert oder verschlechtert“.

Der Arbeitgeberpräsident bestätigte Angaben der Allgemeinen Ortskrankenkasse, wonach der Schätzerkreis 2007 ein Defizit von acht Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung erwartet. Daher sei der Handlungsbedarf „riesengroß“. Man benötige eine tief greifende Reform, „die hohe Milliardenbeträge einspart - und das bereits mit Wirkung im Jahr 2007. Eine Reform, die niemandem wehtut, kann die Probleme nicht lösen“, unterstrich Hundt. /ddp

 

Gesundheitsreform 2007

bringt Mehrbelastung

 

[05/2006]

Die große Koalition bereitet Patienten auf Mehrbelastungen durch die geplante Gesundheitsreform vor. "Wir werden zusätzliche Mittel brauchen", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) am 2. Mai in der ARD.



Bisher sei aber noch nicht entschieden, ob dies ein "Gesundheits-Soli" sein könne, den Unions- Fraktionschef Volker Kauder (CDU) ins Gespräch gebracht hatte. Zöller schloss eine stärkere Steuerfinanzierung nicht aus. Die Gesundheitsexperten der großen Koalition setzten ihre Beratungen in Berlin fort. Nach dpa-Informationen ging es um die stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung. Bis Ende Juni soll das Reformgerüst stehen.



Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält angesichts massiver Einnahmeprobleme eine breitere Finanzierungsbasis für notwendig. "Die Erwerbstätigkeit hat zur Sicherung des Lebensunterhalts an Bedeutung verloren", heißt es in einem Diskussionspapier der Bundesregierung für die Koalitions-Arbeitsgruppe, das der dpa vorliegt.



Die Prognosen zur Entwicklung von Löhnen und Beschäftigung deuteten nicht auf deutliche Mehreinnahmen für die Krankenversicherung hin. Deshalb sei es nötig, "von der Konzentration auf abhängig Beschäftigte abzukommen und Finanzierung und Mitgliederkreis auf eine breitere Grundlage zu stellen".



Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach rechnet erst in einigen Jahren mit Spareffekten. "Es werden sehr schwierige Verhandlungen werden", sagte er im WDR. Wie Zöller warnte er davor, immer mehr Geld ins Gesundheitssystem zu pumpen, und plädierte dafür, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Außerdem würden Lohn und Gehalt zu stark belastet, aber Zinskapitalerträge und Steuereinkünfte nicht herangezogen. Die FDP-Bundestagsfraktion kritisierte, bereits die vorherige Gesundheitsreform habe die Kassenbeiträge nicht deutlich sinken lassen.

Die Finanzierung wird von Union und SPD wegen unterschiedlicher Vorstellungen in der Arbeitsgruppe zunächst ausgeklammert. Die Union favorisiert eine einheitliche Kopfpauschale oder Prämie, die SPD eine Bürgerversicherung, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Kauders Vorschlag sieht einen Fonds vor, in den Bürger und Firmen zahlen, dazu kommen Steuergelder. Die Kassen erhalten einen einheitlichen Beitrag für jeden Versicherten. Ein Zuschlag ist möglich, wenn eine Kasse viele alte und kranke Menschen versichert. Wenn sie damit nicht auskommt, könnte eine Extraprämie fällig werden.



Die Junge Union (JU) hält das Modell Kauders für verfassungswidrig. Eine Abdeckung der Gesundheitskosten von Kindern über Steuern statt über direkte Beiträge werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sagte JU-Chef Philipp Mißfelder dem Berliner "Tagesspiegel". Das Gesundheitsministerium beurteilte die Äußerungen skeptisch.



Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte eine zügige Reform und drohte mit weiteren Protesten. Bis zum Sommer müsse es Signale geben, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Köhler im Deutschlandradio. Die Perspektive für niedergelassene Ärzte sei "derzeit gleich Null". Ohne ein Signal werde die Protestsituation weitergehen. Er kritisierte die erwogene Ausdehnung von Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten oder Kliniken. (dpa)