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27.10.2006 15:01
Schlagabtausch
zur Gesundheitsreform
Zum Start der parlamentarischen Beratung über die
Gesundheitsreform haben sich Koalition und Opposition einen heftigen
Schlagabtausch geliefert. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) warb im Bundestag
für das Großprojekt als «gute Grundlage», um 82 Millionen Menschen weiter
hochwertig zu versorgen.
Lobbygruppen beuge sich
die Koalition nicht. FDP, Linksfraktion und Grüne warnten vor
Verteuerungen zu Lasten der Versicherten, schlechteren Leistungen und
langfristig zu wenig Geld für die Krankenkassen. Einhellig forderte die
Opposition einen Reformstopp. In der SPD-Fraktion wurden mehr Steuermittel
verlangt. Die Koalition drückt für einen Reformstart im April 2007 aufs
Tempo.
Den ersten Teil der
Reform beschloss die Koalition bereits mit den Stimmen von 385 ihrer 448
Abgeordneten. Es handelt sich um Regeln zum Abbau der Milliardenschulden
bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie wurden extra an Änderungen beim
Arztrecht angehängt, damit sie bereits zu Jahresbeginn in Kraft treten
können. Die Schulden müssen demnach bis spätestens Ende 2008 abgebaut
sein. Am stärksten im Minus sind mit 2,7 Milliarden Euro einzelne AOK. Der
FDP-Politiker Daniel Bahr warnte, bei den AOK drohe eine Beitragserhöhung
um 1,5 Prozentpunkte im Westen und 2 Punkte im Osten auf Rekordniveau. Die
Kassen sollen entschuldet in den für 2009 geplanten Gesundheitsfonds
starten.
Der Fonds wurde
kontrovers beurteilt. Schmidt sagte, die Mittel würden dadurch besser
verteilt. Kassen mit kranken und ärmeren Menschen würden nicht mehr
benachteiligt. Dies komme Ärzten etwa in Ostdeutschland zugute. Mehrere
Oppositionsredner schlossen sich der Kritik von Ex-Kanzler Gerhard
Schröder (SPD) an, der Fonds sei ein «bürokratisches Monster».
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller wies dies zurück: Die Beiträge würden
auch künftig von den Kassen erhoben, das Bundesversicherungsamt werde wie
bisher das Geld verteilen - nur besser.
Schmidt beteuerte, die
Reform komme «in schwierigen ökonomischen Zeiten» ohne
Leistungseinschränkungen und höhere Zuzahlungen aus. Mögliche
Zusatzbeiträge verteidigte Schmidt als Instrument, den Druck auf die
Kassen zu mehr Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Nach Ansicht von Bahr
(FDP) löst die Reform dagegen keine Probleme. «Diese Reform leistet
überhaupt keinen Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung».
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte, anders als geplant werde wohl
weder der Fonds 2009 eingeführt noch stiegen die Steuermittel nach der
nächsten Bundestagswahl massiv. «Das glaubt doch kein Mensch.» Beim Plan
einer Umfinanzierung mit Steuern hätten die Ministerpräsidenten der Union
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Linksfraktionschef Gregor
Gysi warnte vor jahrelangen Leistungseinschränkungen. «Unmenschlich» sei
es, dass höhere Zuzahlungen leisten solle, wer künftig
Früherkennungsuntersuchungen versäumt und dann schwer krank wird. Annette
Widmann-Mauz (CDU) konterte, die Vorsorge werde gestärkt. «Es waren harte
Verhandlungen», sagte sie. Es habe sich aber «gelohnt».
SPD-Vize Elke Ferner und
SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann signalisierten mit Blick auf die
verbesserte Haushaltslage des Bundes, nun für steigende Steuerzuschüsse
für die Kassen eintreten zu wollen. Karl Lauterbach (SPD) forderte, die
geplante Streichung von 4,2 Milliarden Steuerzuschuss an die Kassen
rückgängig zu machen. Dies ist ein Hauptgrund für steigende Beiträge 2007.
«Wenn die Reform in der Akzeptanz eine Chance haben soll, dann darf nicht
als erstes der Beitragssatz steigen», sagte der der dpa.
Das neue Arztrecht soll
dem Ärztemangel auf dem Land vor allem im Osten begegnen. Vorgesehen sind
freiere Arbeitsmöglichkeiten und Honorarzuschläge. Für rund 1000 Praxen in
Deutschland gibt es derzeit keinen Arzt, davon sind 750 in Ostdeutschland.
Krebspatienten müssen
nach Warnungen der Deutschen Krebsgesellschaft Verzögerungen bei ihrer
Arzneimittel-Therapie befürchten, da Ärzte vor der Verordnung künftig
vielfach eine zweite Arzt-Meinung einholen müssen. Nur 4 Prozent der
Bürger meinen laut ZDF-Politbarometer, die Gesundheitsversorgung werde
besser.
Quelle
(dpa)
Gesundheitsreform
wird um drei
Monate
zum
1. April
2007 verschoben
Ziemlich überraschend hat die große
Koalition den Start der Gesundheitsreform verschoben. Sie kommt nun erst
am 1. April 2007 - wenn der Termin gehalten werden kann.
8.9.2006 (gla) - Die Reform
der Krankenversicherung galt zu Beginn der Koalitionsverhandlungen vor
knapp einem Jahr als schwierigstes Projekt. Diese Prognose hat sich
mittlerweile als ziemlich treffend erwiesen. Die Koalitionsverhandlungen
verschoben das Gesundheitsprojekt auf 2006, damit die neuen Regelungen
2007 in Kraft treten können. Das erneute Verschieben der Reform kam
überraschend - schließlich stehen die Eckpunkte zur Reform seit einigen
Wochen fest.
Lauterbauch: Gesundheitsfonds ist überflüssig
Das Verfahren brauche Zeit,
heißt es aus Koalitionskreisen. Auf keinen Fall werde das Gesundheitspaket
wieder aufgeschnürt, wurde schnell ergänzt. Zu spät! Forderungen zur
Veränderung der Eckpunkte kommen bereits aus allen Ecken. Besonders
revolutionär ist dabei die Aussage des SPD-Gesundheitsexperten Karl
Lauterbach, der das Kernstück der Reform, den Gesundheitsfonds, wieder aus
dem Paket herausoperieren möchte.
Gesundheitsreform: Kaum einer ist zufrieden
Man darf gespannt sein, ob
es noch inhaltliche Änderungen geben wird. Schließlich sind die
gesetzlichen Kassen, die Krankenhäuser und auch die Patienten nicht gerade
begünstigt von der Reform. Zum Teil laufen die Proteste noch auf
Hochtouren. Auch die privaten Krankenversicherungen müssen Nachteile in
Kauf nehmen und können nur in Anbetracht der ursprünglich niedrigen
Erwartungshaltung bedingt zufrieden sein. Es bleibt abzuwarten, ob es
Lobbygruppen gelingt, noch zu diesem späten Zeitpunkt erfolgreich Einfluss
zu nehmen.
Gesundheitsreform endgültig um drei Monate
auf April 2007 verschoben
Die geplante Gesundheitsreform der Großen Koalition aus
Union und SPD wird vorerst um drei Monate auf April 2007 verschoben.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder erklärte am 07.09.2006 nach den
Beartungen im Kanzleramt, die Koalition brauche Zeit, um die bereits
vereinbarten Reform-Eckpunkte konsequent umzusetzen. Nach dem neuen
Zeitplan werde das Kabinett im Oktober 2006 den entsprechenden
Gesetzentwurf verabschieden. SPD-Fraktionschef Peter Struck kündigte
seinerseits an, der geplante Gesundheitsfonds zur Finanzierung der
Krankenkassen solle aber wie vorgesehen zum Jahr 2008 eingerichtet werden.
Als Grund für die
Verschiebung gab Struck an, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit. Auch
SPD-Chef Kurt Beck erklärte, es sollten Fehler vermieden werden.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die an den Beratungen im
Kanzleramt nicht teilgenommen hatte, bezeichnete die längere Beratungszeit
als verkraftbar. Zugleich warnte sie die Reformgegner, den Aufschub als
Zeichen zu begreifen, dass die Reform nicht komme.
Kernpunkt der
Gesundheitsreform und Grund für die jetzige Verschiebung derselben scheint
der nach wie vor umstrittene Gesundheitsfonds zu sein, in den alle
Prämieneinnahmen und die Zuschüsse vom Bund fließen sollen. Die
Krankenkassen sollen aus dem Fonds einen festen Betrag für jeden
Versicherten erhalten so wie einen Ausgleich für ihre unterschiedliche
Mitgliederstruktur nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Umstritten in der
Großen Koalition ist auch immer noch die Frage, ob und inwieweit die
privaten Krankenkassen in den Gesundheitsfonds eingebunden werden sollen.
Die
wesentlichen Veränderungen
durch
die Gesundheitsreform 2006
Notwendigkeit weiterer struktureller Reformen
Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen,
das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen
Gesundheitsversorgung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten
und Selbständigen Arbeitsplätze bietet.
Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesundheitswesen
wettbewerbsfähig, und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird
hierzulande als hoch eingeschätzt. Allerdings belegen nationale
Studien und internationale Vergleiche auch, dass die Mittel zur
Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so
dass es auch zu Über- und Unterversorgung kommt, die Qualität der
Versorgung erheblich variiert und Ressourcen nicht nur an den
Schnittstellen suboptimal eingesetzt werden.
Strukturelle Reformen im Ausgabenbereich
Eine Reform der Finanzierungsstrukturen und damit
der Einnahmeseite im Gesundheitswesen muss verbunden sein mit einer
Reform auf der Ausgabenseite, die sicherstellt, dass die Mittel
effizient und effektiv eingesetzt werden.
o die Qualität und die Transparenz im
Gesundheitswesen erhöht,
o die Stellung der Patienten als Nutzer des Gesundheitssystems
gestärkt,
o die Zusammenarbeit der Sektoren im Gesundheitswesen verbessert und
o den Wettbewerb der Leistungserbringer ausgeweitet.
Deswegen haben sich die Koalitionsfraktionen und
die Bundesregierung auf Eckpunkte verständigt, mit denen die
Strukturen des deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu
geordnet werden.
Hier die wesentlichen Veränderungen durch
die
Gesundheitsreform 2006:
I. Mehr
Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen
Versicherte
Versicherungsschutz:
-
Alle
Nichtversicherten erhalten eine Rückkehrmöglichkeit in ihre jeweils
letzte Versicherung (gesetzlich oder privat).
Wahlmöglichkeiten:
-
Der Versicherte
erhält ein echtes Wahlrecht zu einer Vorsorge und
Rehabilitationseinrichtung, die zugelassen und entsprechend
zertifiziert ist. Fallen dabei Kosten an, die über die der
Vertragseinrichtungen hinausgehen, sind die Mehrkosten vom
Versicherten zu tragen.
-
Die Möglichkeiten der
Versicherten zur Wahl der Kostenerstattung werden entbürokratisiert
und flexibilisiert.
Leistungen:
-
Künftig werden
zusätzliche Leistungen angeboten: geriatrische Rehabilitation als
Pflichtleistung und verbesserte Palliativversorgung.
-
Der Haushaltsbegriff
wird erweitert. Künftig wird häusliche Krankenpflege auch in neuen
Wohngemeinschaften oder Wohnformen und in besonderen Ausnahmefällen
auch in Heimen erbracht.
-
Empfohlene Impfungen
werden Pflichtleistungen. Alle Kassen müssen sie anbieten.
-
Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden ebenfalls Pflichtleistungen.
-
Für den Bereich der
Geriatrie werden die ambulanten und stationären
Rehabilitationsleistungen Pflichtleistungen.
-
Bei
selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit in besonderen Fällen
wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing,
Tätowierungen etc. muss in stärkerem Umfang von der Möglichkeit der
Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden.
-
Die Inanspruchnahme
von medizinischer Früherkennung und Vorsorgeleistung soll für die
Gruppe der 45- bis 55-Jährigen durch eine Bonus/Malus-Regelung nach
dem Vorbild der
-
Vorsorgecheckhefte
beim Zahnersatz gesteigert werden.
-
Die medizinische
Behandlungspflege wird dauerhaft der sozialen Pflegeversicherung
zugewiesen.
-
Präventionsmaßnahmen
sind Leistungen der GKV. Mit einem Präventionsgesetz wird die
Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen
Versorgung ausgebaut. Hierdurch wird die Qualität, die Kooperation
und die Koordination übergreifend und unbürokratisch verbessert.
Zuzahlungen:
-
Die
Arzneimittelpreisverordnung wird auf Höchstspannen umgestellt. Damit
hat der Apotheker die Möglichkeit, auf die Zuzahlung ganz oder
teilweise zu verzichten (die Kasse erhält nach wie vor die volle
Zuzahlung).
Besondere Versorgungsformen:
-
Alle Kassen müssen
künftig Hausarztmodelle anbieten. Jeder Versicherte erhält die
Möglichkeit eines Hausarztmodells auch ohne Kassenwechsel.
-
Integrierte
Versorgung wird weiter ausgebaut. Pflegeversicherung und
nichtärztliche Heilberufe können integriert werden. Die
Anschubfinanzierung wird verlängert.
Krankenkassen
Institutionell:
-
Stichtagsbezogen
werden alle Kassen für den Wettbewerb geöffnet. (Bestandsschutz für
geschlossene BKK`en).
-
Jede Kasse darf mit
anderen Kassen im GKV-System fusionieren.
-
Ein Staatsvertrag
wird überflüssig.
Beitragserhebung:
-
Die Beiträge werden
einkommensabhängig erhoben.
-
Es gilt für alle
Kassen ein einheitlicher Beitragssatz.
-
Beiträge werden vom
Arbeitgeber nur noch an eine zentrale regional organisierte
Einzugsstelle gezahlt. Diese leiten die Beiträge an den
Gesundheitsfond weiter. Die Kassen erhalten die Beitragsmittel in
Form einer Grundpauschale und einem alters- und risikoadjustierten
Zuschlag aus dem Fonds.
-
Kassen konzentrieren
sich auf ihre Hauptaufgabe: Gute, qualifizierte Versorgung der
Versicherten.
Besondere Versorgungsformen:
-
Kassen müssen
Hausarztmodelle verpflichtend anbieten.
-
Integrierte
Versorgung wird erweitert. Pflegeversicherung und nichtärztliche
Heilberufe können integriert werden.
Vertragsregelungen:
-
Vom Kollektivvertrag
abweichende Vereinbarungen mit den KV`en, mit einzelnen Ärzten oder
Gruppen von Ärzten werden zugelassen. Hierdurch werden optimierte
Versorgungsformen erreicht und Effizienzsteigerungen ermöglicht.
Fahrkosten:
-
Um diesen
überproportionalen Ausgabenanstieg zu kompensieren, behalten die
Kassen bei Rechnungsbegleichung Ausgabenabschläge in Höhe von 3 %
vom Erbringer der Leistung ein.
Arbeitgeber
Beitragszahlung:
-
Mit der Einführung
des Gesundheitsfonds zahlen die Arbeitgeber den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig nur noch für alle
Beschäftigte an eine regional organisierte Einzugsstelle. Der
Beitragseinzug wird hierdurch stark vereinfacht. Der Fonds erhebt
Beiträge von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Die
Beitragssätze werden gesetzlich fixiert. Die Verteilung der
Beitragslast entspricht der heutigen Relation.
Ärzte
Vergütung:
-
Vereinfachtes
Honorierungssystem mit einer Gebührenordnung mit festen - bei einer
bestimmten Mengenüberschreitung abgestaffelten - Preisen.
-
Pauschalvergütungen
mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen.
Honorarzuschlägen für besondere Qualität.
-
Ablösung der
sektoralen Budgets durch neue Instrumente der Mengensteuerung,
insbesondere Abstaffelungen (vertragliche Vereinbarungen)
-
Erhöhte Transparenz
und weitgehende Kalkulationssicherheit.
-
Morbiditätsrisiko
wird auf die Krankenkassen übertragen
-
Für alle Kassen
gelten gleiche Preise für gleiche Leistungen.
-
Erarbeitung der
Vergütungsreform wird professionalisiert.
-
Im Zusammenhang mit
der neuen Gebührenordnung der GKV sollen für vergleichbare
Leistungen vergleichbare Vergütungen gezahlt werden.
Vertragsregelungen:
-
Vom Kollektivvertrag
abweichende Vereinbarungen mit den Kassen werden zugelassen.
-
Rahmen für
Chronikerprogramme (DMPs) wird vereinheitlicht und
entbürokratisiert.
Behandlung und Verordnung:
-
Bei speziellen
kostenintensiven Verordnungen muss ein fachlich besonders
ausgewiesener Arzt beteiligt werden.
Krankenhäuser
Ambulante Behandlung:
-
Die bestehenden
Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus
(z.B. hochspezialisierte Leistungen, ambulantes Operieren) werden
konsequenter umgesetzt. Zulassungs- und Vergütungsregelungen werden
konkretisiert. Zur Förderung der ambulanten Erbringung
hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine
Anschubfinanzierung bereitgestellt.
Ordnungspolitischer Rahmen/Finanzierung:
-
Eine Sonder GMK wird
sich 2007 mit dem finanziellen und ordnungspolitischen Rahmen für
die Zeit nach Abschluss der DRG-Konvergenzphase 2008 befassen.
-
Um die Krankenhäuser
angemessen an den finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen zu
beteiligen, werden sie pauschal zu einem Sanierungsbeitrag in Höhe
von 1% der Budgets (Landesbasisfallwerte) herangezogen.
Apotheken
-
Die
Arzneimittelpreise werden auf Höchstpreise umgestellt. Apotheken
erhalten so die Möglichkeit niedrigere Preise mit den Herstellern zu
vereinbaren. Für das Jahr 2007 muss mindestens ein Einsparvolumen
für die GKV von 500 Mio. € erreicht werden. Anderenfalls tragen die
Apotheker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten
Kassenrabatt.
-
Abgabe von einzelnen
Tabletten (so genannte Auseinzelung) wird erleichtert.
Selbstverwaltung
Krankenkassenverbände:
-
Kassen können
Verbände und Zusammenschlüsse unabhängig von ihrer Kassenart bilden.
-
Ein
Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen
wettbewerbsneutralen Aufgaben (für alle Kassen gültige Verträge und
Vereinbarungen auf Bundesebene).
-
Ein Landesverband für
alle Kassen mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben auf
Landesebene (für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf
Landesebene).
Gemeinsamer Bundesausschuss:
-
Entscheidungsgremien
werden mit weisungsunabhängigen Hauptamtlichen besetzt.
-
Sitzungen finden in
der Regel öffentlich statt.
-
Entscheidungsfindung
wird durch Fristsetzung beschleunigt.
Aufsichtsbehörden der Krankenkassen:
-
Die Landesbehörden
erhalten die zusätzliche Aufsicht über
Versorgungsvertragsgestaltungen auch für bundesweite Kassen zur
Sicherstellung der Versorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Kassenärztliche Vereinigungen:
-
Anpassung der
Aufgaben an die geänderten Strukturen, insbesondere im
Qualitätsmanagement.
Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen
Qualitätssicherung:
-
Unabhängige
Zertifizierung mit gemeinsamen Qualitätsstandards zwischen GKV und
GRV.
Private Krankenversicherung
Gebührenordnung:
-
Die GOÄ wird mit dem
Ziel überarbeitet, ein Leistungsverzeichnis mit vergleichbaren
Vergütungen zu schaffen. Abweichungen vom Umfang innerhalb des
privatärztlichen Gebührenrahmens (Steigerungssätze) bleiben
weiterhin möglich.
Tarife:
-
Die PKV wird künftig
verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser enthält folgende
Elemente: Leistungsumfang der GKV, Kontrahierungszwang ohne
individuelle(n) Risikoprüfung und -zuschlag sowie ohne
Leistungsausschluss, bezahlbare Prämien, portable
Altersrückstellung.
Versicherungswechsel:
-
Der Wechsel von der
GKV in die PKV ist für diesen Personenkreis künftig dann möglich,
wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
-
Der Wechsel zwischen
privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines
vergleichbaren Tarifs (auch aus Bestandstarifen) durch
Kontrahierungszwang und Portabilität der Altersrückstellung
erleichtert. Der Wechsel wird auch von der PKV zur GKV ermöglicht.
-
Die Portabilität der
Altersrückstellungen wird gesetzlich festgeschrieben.
-
Nichtversicherte, die
zuletzt bei der PKV versichert waren, erhalten ein Rückkehrrecht in
den Basistarif.
-
Der Basistarif der
PKV wird für alle freiwillig Versicherten geöffnet.
Pharmaindustrie
Arzneimittel:
-
Die bestehende
Nutzenbewertung wird zu einer Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert.
-
Neue Arzneimittel
sind nach der Zulassung und Markteinführung grundsätzlich
verordnungsfähig zu Lasten der GKV.
Verordnungsdaten:
-
Den Herstellern wird
die Aufbereitung und Nutzung von Arzneiverordnungsdaten weitgehend
untersagt.
Anwendungsbeobachtung:
-
Durch Hersteller
finanzierte Anwendungsbeobachtungen unterliegen in Zukunft
besonderen Anforderungen.
Sonstige
Einrichtungen
Arzneimittelreste:
-
Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. Hospize und Pflegeheime, die
Arzneimittel zentral bevorraten können, dürfen nicht genutzte
Produkte an andere Patienten abgeben.
II. Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds bündelt
die Finanzströme
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird neu
gestaltet. Der Gesundheitsfonds wird in Zukunft zum Kern der
Finanzströme der neuen Gesundheitsversicherung. Die Kassen bestimmen
dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und
Arbeitgeber, und sie ziehen die Beiträge auch nicht mehr selbst ein.
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber fließen ab dem Jahr
2008 direkt in den Fonds.
Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen aus dem Fonds dann
einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden die je nach Kasse
unterschiedlichen Risiken wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der
Versicherten durch eine der Höhe des Risikos entsprechende, ergänzende
Zuweisung ausgeglichen. Das vereinfacht den heutigen
Risikostrukturausgleich erheblich, und macht ihn wesentlich
transparenter. Für die Kinder wird ein einheitlicher Betrag
kalkuliert, der die durchschnittlichen Kosten deckt.
Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der Gesundheitsversicherung
über einen Fonds sorgen wir für eine wirtschaftliche Verwendung von
Beitrags- und Steuermitteln. Wir erreichen damit nicht nur
transparentere Abläufe, sondern vereinfachen das bestehende Geflecht
der vielen unterschiedlichen Beitragsströme.
Betriebe werden künftig keine hundertfach unterschiedlichen Beiträge
ermitteln müssen, um sie dann an verschiedene Krankenkassen zu senden,
sondern werden nur noch einen einheitlichen, prozentualen Beitrag pro
Beschäftigten erheben und an die Einzugsstellen im jeweiligen
Bundesland weiterleiten. An der Beteiligung des Einzelnen nach seiner
Leistungskraft wird also nicht gerüttelt. Aber bürokratischer Aufwand
wird abgebaut.
Der medizinische notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Kassen
auch unter diesen neuen Bedingungen gleich. Wenn dennoch eine Kasse in
Schwierigkeiten gerät, hat der Vorstand dieser Kasse eine Reihe von
neuen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er
kann z.B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen
verringern. Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt
führt, statt teures Facharzt - Springen zu erlauben. Hier kann er sein
Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus
dem Fonds gibt es - zunächst - nicht.
Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Kasse von ihren
Mitgliedern einen zusätzlichen Betrag fordern. Es ist den Kassen dabei
freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen
Zusatzbeitrag erheben, er darf jedoch nicht mehr als ein Prozent des
Haushaltseinkommens betragen, um eine Überforderung zu vermeiden.
Diesen Weg allerdings werden Kassen im Leistungs- Wettbewerb nur
beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde
offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie andere. Andere
Kassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld
zurückgeben zu können.
Sehr wichtig: Eine Überforderung der Kassen und ihrer Mitglieder wird
schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich festgelegt wird, dass der
Gesundheitsfonds immer mindestens 95% der Ausgaben aller Kassen deckt.
Wird dieser Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen
Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und
der Arbeitgeber angehoben.
Es wird eine dritte Säule aus
Steuermitteln geben
Vereinbart wurde ferner, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung
Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den
Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche
Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 1,5 Milliarden Euro sein,
2009 bereits drei Milliarden.
Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung
gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der beitragsfreien
Mitversicherung von Kindern.
Für das Übergangsjahr 2007 wird ein absehbares Defizit der
Krankenkassen aus Einsparungen bei den Arzneimitteln, durch weitere
Einsparungen im System der Gesundheitsversorgung und, soweit
unvermeidbar, aus Beitragssatzanhebungen ausgeglichen.
III. Die künftige Rolle der
privaten Krankenversicherung
Auch die Private Krankenversicherung (PKV) steht vor großen
Veränderungen. Heute kann ein Mitglied einer privaten Kasse bereits
nach wenigen Jahren nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen in eine
andere private Kasse wechseln. Denn die vom privat Versicherten durch
seine Prämien angesparte Alterungsrückstellung bleibt immer zurück.
Ein Wechsel ist dadurch ein Verlustgeschäft für den Einzelnen.
Hier wird es in Zukunft mehr Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten
geben. Denn künftig werden Mitglieder einer privaten
Krankenversicherung sowohl bei einem Wechsel innerhalb der PKV als
auch bei einem Wechsel zwischen den Systemen (GKV/ PKV) die
Alterungsrückstellung mitnehmen können.
Für einen begrenzten Kreis gibt es künftig sogar eine völlige Öffnung
sowohl zur Privaten als auch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das
sind jene, die sich freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung
angeschlossen haben, obwohl sie wegen ihres höheren Einkommens in die
PKV hätten gehen können. Für diese Gruppe wird die Private
Krankenversicherung einen neuen Versicherungstarif anbieten müssen,
der etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist.
Die Prämie dieses Tarifs wird ohne Berücksichtigung persönlicher
gesundheitlicher Risiken kalkuliert sein. Nur das Alter darf bei der
Prämie eine Rolle spielen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit:
www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/gesundheitsreform_2006/
Zu einigen wesentlichen
Inhalten
der Eckpunkte im Einzelnen:
-
In der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sollen künftig mindestens 95 Prozent der
Gesundheitsausgaben über einen „Gesundheitsfonds“ finanziert werden, der
sich im Wesentlichen durch einheitliche Beiträge von GKV-Mitgliedern und
Arbeitgebern speist, die gesetzlich fixiert werden sollen. Damit ändert
sich an den derzeitigen Finanzierungsgrundlagen praktisch nichts; es
wird lediglich eine neue zentrale Beitragseinzugsbürokratie geschaffen,
die den bisherigen Risikostrukturausgleich neu organisiert. Über eine
Weiterentwicklung des RSA findet sich in dem Eckpunktepapier keine
Aussage.
-
Insbesondere bleibt die
Wachstumsschwäche der beitragspflichtigen Einnahmen – zentraler Grund
für ständige Beitragssatzsteigerungen in der Vergangenheit – unverändert
bestehen. Gegen künftige Beitragserhöhungen aufgrund des
medizinisch-technischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung
werden keinerlei Vorkehrungen getroffen. Staatlich verfügte Erhöhungen
der Mitglieder- und Arbeitgeberbeiträge sind also vorprogrammiert.
-
Zum Gesundheitsfonds
soll es zusätzlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1,5
Mrd. Euro (2008) bzw. 3,0 Mrd. Euro (2009) geben, der „in den
Folgejahren weiter ansteigen (soll)“. Wenn es in den Eckpunkten heißt,
dass die GKV mit diesem „Einstieg in eine teilweise Finanzierung von
gesamtwirtschaftlichen Aufgaben (…) auf eine langfristig stabilere,
gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt (wird)“, kann dies
nur als illusionäres Wunschdenken bezeichnet werden. Richtigerweise
hatte der Gesetzgeber im GMG zur Entlastung der GKV für dieses Jahr
einen Bundeszuschuss von 4,2 Mrd. Euro im Zusammenhang mit Leistungen
bei Mutterschaft und Schwangerschaft beschlossen, der jedoch im nächsten
Jahr schon wieder zurückgeführt werden soll – der entscheidende Grund
dafür, dass spürbare Beitragssatzsteigerungen unvermeidlich werden. Das
ist Gesundheitspolitik nach Haushaltslage und begründet erhebliche
Zweifel an der Verlässlichkeit pauschaler Steuerzuschüsse zur
GKV-Finanzierung.
-
Falls die Fondsmittel
nicht ausreichen, die Ausgaben zu decken, sollen die Krankenkassen einen
prozentualen oder pauschalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern
erheben, der ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
Dies wird zu erheblichen zusätzlichen Bürokratieaufwand führen, falls
dafür ein zweites Inkassosystem benötigt wird. Außerdem wird der
Kassenwettbewerb verzerrt, wenn die Ausgestaltung des Zusatzbeitrags in
das Ermessen der Kassen gestellt wird und kein Risikostrukturausgleich
stattfindet. Damit wird jedoch verhindert, dass sich die Kassen im
Wettbewerb vorrangig um die Verbesserung von Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung bemühen.
-
Zu der mit dem
Gesundheitsfonds drohenden Entwicklung der GKV zu einer staatlichen
Einheitsversicherung passt es, dass es abermals unterlassen wird, die
Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in
allen Versorgungssektoren konsequent wettbewerblich zu öffnen und
durchgängig tragfähige Optionen für Selektivverträge zu schaffen. Auch
hier droht ein Rückschritt, weil Kollektivverträge künftig „mit
verbindlicher Wirkung für alle Krankenkassen“ von einem gemeinsamen
GKV-Spitzenverband geschlossen werden sollen – einer weiteren neuen
Institution, die offensichtlich die staatliche Regulierung des
Gesundheitssystems erleichtern soll.
-
Für die
vertragsärztliche Versorgung ist ein einheitliches Vergütungssystem mit
einem „Bundes-Preisniveau“ vorgesehen, bei dem lediglich auf Landesebene
„in jährlich stattfindenden kassenartenübergreifenden Verhandlungen Zu-
oder Abschläge von diesem Preisniveau“ vereinbart werden können. Mit
wettbewerblicher Orientierung der Gesundheitsversorgung hat dies
erkennbar nichts zu tun. Weil sich die Preisfestsetzung an der
Fixkostendeckung einer Standardpraxis orientieren soll, werden zudem
keinerlei Anreize gesetzt, betriebswirtschaftlich effiziente
Versorgungsformen zu entwickeln und umzusetzen.
-
Die Segmentierung des
Krankenversicherungsmarktes in gesetzliche und private
Krankenversicherung mit ihren problematischen Selektionswirkungen an der
Schnittstelle zwischen GKV und PKV bleibt im Grundsatz bestehen. Kein
einziges der von Gesundheitsökonomen vorgelegten Reformkonzepte – wie
immer es konkret ausgestaltet sein mag – hält einen segmentierten
Krankenversicherungsmarkt für ein ökonomisch sinnvolles Modell.
Gesundheitsreform 2007
was derzeitig im
Gespräch ist
21 Mai 2006
Die von der großen Koalition geplante Finanzreform des Gesundheitssystems
gilt als Herkulesaufgabe. Was die Koalitionsspitzen von den bislang geheim
gehaltenen Vorstellungen der zuständigen Ministerin Ulla Schmidt
übernehmen, ist offen. Union und SPD haben unterschiedliche, nur schwer
miteinander vereinbare Vorstellungen. Ein Überblick:
Gesundheitssoli
Nach den Vorstellungen der Union soll die
beitragsfreie Krankenversicherung der Kinder künftig aus dem Steuertopf
bezahlt werden. Dafür sind etwa 15 Milliarden Euro jährlich erforderlich.
Im Gegenzug könnten die Kassenbeiträge von derzeit durchschnittlich 13,3
auf rund 12 Prozent sinken. Im Gespräch ist, die 15 Milliarden Euro
entweder aus der für den 1. Januar 2007 geplanten Mehrwertsteuererhöhung
von 16 auf 19 Prozent abzuzweigen, oder aber ein Steuerzuschlag. Dieser
Gesundheitssoli könnte bei ein bis zwei Prozent des Bruttoeinkommens
liegen. Eine Variante sieht einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer in
Höhe von drei Prozent vor.
Fixer Arbeitgeberanteil
Um die Arbeitskosten zu senken, will die
Union den Beitrag der Arbeitgeber bei 6,5 Prozent festschreiben. Steigen
die Gesundheitskosten und damit die Kassenbeiträge, bliebe das dann allein
an den Kassenmitgliedern hängen.
Gesundheitsprämie
Im Gespräch ist eine
Mini-Gesundheitsprämie, die zunächst etwa zehn Prozent der
Gesundheitskosten abdeckt. Das wären etwa 15 Milliarden Euro und
entspricht den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Kinder. Damit
wäre der Einstieg in die von der CDU angestrebte Gesundheitsprämie oder
Kopfpauschale vollzogen.
Bürgerversicherung
Die SPD setzt darauf, die Finanzierung des
Gesundheitssystems auf eine breitere Basis zu stellen und Besserverdiener,
Selbstständige sowie Beamte wie auch die privaten Krankenversicherung
stärker daran zu beteiligen. Im Gespräch ist, dazu die milliardenschweren
Altersrückstellungen der Privaten anzuzapfen. Wer Zins- und
Dividendenzahlungen verbuchen kann, soll darauf ebenfalls
Krankenkassen-Beiträge bezahlen.
Versicherungspflichtgrenze
Auch die so genannte Pflichtgrenze für die
gesetzliche Krankenversicherung von monatlich derzeit 3937,50 Euro könnte
deutlich steigen. Privatpatient könnte dann nur noch werden, wer über der
neuen, höheren Einkommensgrenze liegt. Das wäre faktisch das Aus für die
Private Krankenversicherung, da sie fast völlig von Neukunden
abgeschnitten würde.
Gesundheitsfonds
Unionsfraktionschef Volker Kauder
präsentierte einen möglichen Kompromiss ais Kopfpauschale und
Bürgerversicherung: Er geht zurück auf einen Vorschlag des
wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums: Demnach sollen die
Kassenbeiträge - gestaffelt nach Einkommen - zunächst in einen Fonds
fließen. Der Arbeitgeberbeitrag wird eingefroren. Die gesetzlichen Kassen
wiederum bekämen aus diesem Fonds dann für jeden Versicherten einen
einheitlichen Betrag - etwa 150 bis 170 Euro. Erwirtschaftet die Kasse
einen Überschuss, kann sie einen Teil der Beiträge an die Versicherten
zurückzahlen. Wirtschaftet sie schlecht, könnte sie eine zusätzliche
Prämie von den Versicherten verlangen - was Wettbewerbsdruck erzeugen
soll.
Praxisgebühr
Angeblich wird in der Koalition auch
erwogen, die Praxisgebühr zu verändern. Eine Erhöhung von derzeit zehn auf
zwanzig Euro im Quartal machte bereits die Runde. Auch eine Gebühr von
fünf Euro je Arztbesuch geistert durch die Medien.
Patienten
droht
Mehrbelastung
Montag, 8. Mai 2006
Berlin - Vor
einer Abkehr von der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens
warnt die
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und
Patienten (DGVP). Nach allem, was bisher aus Koalitionskreisen
zu hören sei, laufe die geplante Gesundheitsreform auf eine stärkere
Belastung der Patienten bei gleichzeitigem Abbau von Leistungen hinaus,
beklagte Wolfram-Arnim Candidus, Vorstandsmitglied der DGVP in Berlin.
Insbesondere das jüngst ins Gespräch gebrachte Fond-Modell, das eine
verstärkte Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens vorsieht, kritisierte
Candidus scharf. Neben überbordender Bürokratie sei eine
Gesundheitspolitik nach Haushaltslage zu befürchten. Zudem würden die
Versicherten gleich mehrfach belastet. So belaufe sich der Steuerzuschlag,
den jeder Bürger für das Gesundheitswesen entrichten müsste, auf etwa 30
Euro im Monat. Durch das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge kämen für die
Arbeitnehmer zudem höhere Beitragssätze für die Gesetzliche
Kranken-versicherung von rund 2,3 Prozent hinzu.
Völlig außer Acht gelassen würden bei den Reformüberlegungen außerdem die
Vorgaben der Europäischen Charta der Patientenrechte. Diese sei bisher nur
unzureichend in deutsches Recht umgesetzt worden. „Und ich habe erhebliche
Zweifel daran, dass sich dies bei der nächsten Gesundheitsreform ändert“,
so Candidus. /SR
Arbeitgeber fordern
fünf
Euro pro Arztbesuch
Montag, 8. Mai 2006
Osnabrück - Die Arbeitgeber fordern einen
„moderaten“ Ausbau der Selbstbeteiligung der Patienten um drei Milliarden
Euro bei der Gesundheitsreform. Sie verlangten auch die umstrittene
Praxisgebühr von fünf Euro für jeden Arztbesuch. In der „Neuen Osnabrücker
Zeitung“ vom Montag schlug Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zudem vor,
die geltende Höchstgrenze bei der Eigenbeteiligung von zwei Prozent des
Bruttojahreseinkommens auf drei Prozent anzuheben. Dies würde bedeuten,
dass jemand, der 30.000 Euro verdient, bis zu 900 Euro statt bisher
höchstens 600 Euro Zuzahlungen im Jahr leisten müsste. Auch der
Regierungsberater Jürgen Wasem drängt auf eine Erhöhung der Praxisgebühr,
die alle gesetzlich Versicherten für Arztbesuche zahlen müssen.
Hundt betonte, beide Maßnahmen könnten die
Selbstbeteiligung um drei Milliarden Euro erhöhen. „Das ist zumutbar“,
urteilte der Arbeitgeberpräsident. Die Praxisgebühr habe sich auch deshalb
bewährt, weil dadurch die Zahl der unnötigen Arztbesuche reduziert worden
sei. Die Selbstbeteiligung sollte insbesondere dort ausgebaut werden, wo
dies steuernd wirke, sodass Leistungen nur nachgefragt würden, wenn sie
tatsächlich erforderlich seien.
Ich persönlich halte eine Zuzahlung in der
Arztpraxis durchaus für sinnvoll“, sagte Wasem am Montag im
Deutschlandradio Kultur. Er verwies darauf, dass die Einführung der
Praxisgebühr im Rahmen der zurückliegenden Gesundheitsreform dazu geführt
habe, dass die Arzt-Kontakte um fast zehn Prozent zurückgegangen seien,
„ohne dass man sagen muss, die Gesundheit in Deutschland hat sich merklich
verändert oder verschlechtert“.
Der Arbeitgeberpräsident bestätigte Angaben
der Allgemeinen Ortskrankenkasse, wonach der Schätzerkreis 2007 ein
Defizit von acht Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung
erwartet. Daher sei der Handlungsbedarf „riesengroß“. Man benötige eine
tief greifende Reform, „die hohe Milliardenbeträge einspart - und das
bereits mit Wirkung im Jahr 2007. Eine Reform, die niemandem wehtut, kann
die Probleme nicht lösen“, unterstrich Hundt. /ddp
Gesundheitsreform 2007
bringt Mehrbelastung
[05/2006]
Die
große Koalition bereitet Patienten auf Mehrbelastungen durch die geplante
Gesundheitsreform vor. "Wir werden zusätzliche Mittel brauchen",
sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) am 2.
Mai in der ARD.
Bisher sei aber noch nicht entschieden, ob dies ein "Gesundheits-Soli"
sein könne, den Unions- Fraktionschef Volker Kauder (CDU)
ins Gespräch gebracht hatte. Zöller schloss eine stärkere
Steuerfinanzierung nicht aus. Die Gesundheitsexperten der großen Koalition
setzten ihre Beratungen in Berlin fort. Nach dpa-Informationen
ging es um die stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer
Behandlung. Bis Ende Juni soll das Reformgerüst stehen.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält
angesichts massiver Einnahmeprobleme eine breitere Finanzierungsbasis für
notwendig. "Die Erwerbstätigkeit hat zur Sicherung des
Lebensunterhalts an Bedeutung verloren", heißt es in einem
Diskussionspapier der Bundesregierung für die Koalitions-Arbeitsgruppe,
das der dpa vorliegt.
Die Prognosen zur Entwicklung von Löhnen und Beschäftigung deuteten nicht
auf deutliche Mehreinnahmen für die Krankenversicherung hin. Deshalb sei
es nötig, "von der Konzentration auf abhängig Beschäftigte
abzukommen und Finanzierung und Mitgliederkreis auf eine breitere
Grundlage zu stellen".
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach rechnet
erst in einigen Jahren mit Spareffekten. "Es werden sehr schwierige
Verhandlungen werden", sagte er im WDR. Wie
Zöller warnte er davor, immer mehr Geld ins Gesundheitssystem zu pumpen,
und plädierte dafür, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Außerdem würden
Lohn und Gehalt zu stark belastet, aber Zinskapitalerträge und
Steuereinkünfte nicht herangezogen. Die FDP-Bundestagsfraktion
kritisierte, bereits die vorherige Gesundheitsreform habe die
Kassenbeiträge nicht deutlich sinken lassen.
Die Finanzierung wird von Union und SPD wegen
unterschiedlicher Vorstellungen in der Arbeitsgruppe zunächst
ausgeklammert. Die Union favorisiert eine einheitliche Kopfpauschale oder
Prämie, die SPD eine Bürgerversicherung, in die auch
Beamte und Selbstständige einzahlen. Kauders Vorschlag sieht einen Fonds
vor, in den Bürger und Firmen zahlen, dazu kommen Steuergelder. Die Kassen
erhalten einen einheitlichen Beitrag für jeden Versicherten. Ein Zuschlag
ist möglich, wenn eine Kasse viele alte und kranke Menschen versichert.
Wenn sie damit nicht auskommt, könnte eine Extraprämie fällig werden.
Die Junge Union (JU) hält das Modell Kauders für
verfassungswidrig. Eine Abdeckung der Gesundheitskosten von Kindern über
Steuern statt über direkte Beiträge werde vor dem Bundesverfassungsgericht
keinen Bestand haben, sagte JU-Chef Philipp Mißfelder
dem Berliner "Tagesspiegel". Das Gesundheitsministerium beurteilte die
Äußerungen skeptisch.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte
eine zügige Reform und drohte mit weiteren Protesten. Bis zum Sommer müsse
es Signale geben, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas
Köhler im Deutschlandradio. Die Perspektive für niedergelassene Ärzte sei
"derzeit gleich Null". Ohne ein Signal werde die
Protestsituation weitergehen. Er kritisierte die erwogene Ausdehnung von
Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten oder Kliniken. (dpa)
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